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Alters- und Hinterbliebenenrente

Artikel

Seit dem Inkrafttreten des deutsch-brasilianischen Sozialversicherungsabkommens am 01. Mai 2013 ist es Personen, die Versicherungszeiten sowohl in Deutschland als auch in Brasilien zurückgelegt haben, und deren Hinterbliebenen möglich, ihren Rentenantrag direkt bei der brasilianischen INSS zu stellen. Die hierfür erforderlichen Formulare finden Sie hier:

Antrag Versichertenrente

Erläuterungen Antrag Versichertenrente

Antrag Hinterbliebenenrente

Erläuterungen Antrag Hinterbliebenenrente

Ihre Renten werden weiterhin unabhängig voneinander von den jeweiligen Rententrägern gezahlt.

Sofern Sie bereits eine Rente erhalten, können Sie einen Antrag auf Neuberechnung der Rente stellen. Dies ist vor allem ausländischen Hinterbliebenen zu raten. Die bis zum 1.5.2013 automatische Kürzung der Hinterbliebenenrente für ausländische Staatsangehörige auf 70 % entfällt nunmehr und die Rente wird in voller Höhe auch im Ausland ausgezahlt.

Konnte Ihnen bisher keine Altersrente gezahlt werden, weil die Voraussetzungen (zum Beispiel die Wartezeit) nicht erfüllt waren, kann sich nun erstmals durch die Zusammenrechnung mit Versicherungszeiten in Deutschland, Brasilien und einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz ein Rentenanspruch ergeben.

Auch Renten, die schon gezahlt werden, können grundsätzlich auf Antrag überprüft werden. Durch die zusätzliche Berücksichtigung der Zeiten aus Brasilien, aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder aus der Schweiz kann sich eventuell eine höhere Rente ergeben.

Für diese Überprüfungsanträge gilt eine erweiterte Antragsfrist von zwei Jahren; die Rente kann dann noch rückwirkend mit dem Inkrafttreten des Abkommens beginnen, wenn der Antrag bis zum 30. April 2015 gestellt wurde. Bitte setzen Sie sich hierzu mit der Deutschen Rentenversicherung bzw. INSS in Verbindung. Formloses Schreiben mit Angabe Ihrer Versicherungsnummer sowie einem Hinweis auf das Abkommen genügt.

Weitere Informationen zum Abkommen finden Sie im

Sozialversicherungsabkommen

Brochüre Arbeiten in Deutschland und in Brasilien

Broschüre Arbeiten in Brasilien​​​​​​​

Sollten Sie nur in Deutschland Versicherungszeiten zurückgelegt haben bzw. Ansprüche auf Hinterbliebenenrente nach einem in Deutschland Versicherten haben, stellen Sie Ihre Anträge über die Deutsche Rentenversicherung Bund. Dort finden Sie weiterführenden Informationen und die vorzulegenden Formulare.

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