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Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrente
Deutsch-brasilianisches Sozialversicherungsabkommen
Seit dem Inkrafttreten des deutsch-brasilianischen Sozialversicherungsabkommens am 01. Mai 2013 ist es Personen, die Versicherungszeiten sowohl in Deutschland als auch in Brasilien zurückgelegt haben, und deren Hinterbliebenen möglich, ihren Rentenantrag direkt bei der brasilianischen INSS zu stellen. Weiterführende Informationen sowie die hierfür erforderlichen deutsch-portugiesischen Formulare finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.
Altersrente (Versichertenrente)
Bald ist es soweit und Sie beginnen einen neuen Lebensabschnitt als Rentnerin oder Rentner. Doch Achtung! Die Rente kommt nicht automatisch, wenn Sie das Rentenalter erreichen. Denn alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur auf Antrag - so schreibt es der Gesetzgeber vor. Deshalb müssen Sie unbedingt einen Antrag stellen, um Ihr Rentenverfahren einzuleiten. Wir empfehlen, das etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu tun.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie können den Antrag auch online stellen.
Hinterbliebenenrente (Waisen- oder Witwenrente)
Der Tod von Vater, Mutter, eines Partners oder einer Partnerin kann die wirtschaftliche Existenz gefährden. Mit einer Rente sind Sie abgesichert. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.
Erwerbminderungsrente
Sie können aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten und haben das Rentenalter noch nicht erreicht? Die Deutsche Rentenversicherung fängt sie auf. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.