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Erste Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige (unter 18 Jahren) und eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren

Artikel

Allgemeine Informationen

Wer kann einen deutschen Pass beantragen?

Nur deutsche Staatsangehörige können einen deutschen Reisepass beantragen. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie deutscher Staatsangehöriger sind, muss dies geklärt werden, BEVOR Ihnen ein Reisepass ausgestellt werden kann.

Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier.

Ist eine Namenserklärung erforderlich?

Bitte beachten Sie, dass der Familienname in der ausländischen Geburtsurkunde nicht in allen Fällen für den deutschen Rechtsbereich anerkannt ist.

Bitte informieren Sie sich VOR Buchung eines Termins, ob diese erforderlich ist. Hier finden Sie umfangreiche Informationen zur Namenserklärung und -änderung.

Ausnahmen bei Einbürgerung und Erklärungserwerb

Wenn Ihr Kind seit Erhalt der Urkunde seinen Namen nicht geändert hat, reicht als Nachweis der Namensführung:

  • die Einbürgerungsurkunde Ihres Kindes oder
  • die Urkunde über den Erwerb durch Erklärung Ihres Kindes.

Erforderliche Unterlagen

Dokumente sind im ORIGINAL oder als BEGLAUBIGTE KOPIE vorzulegen, einfache Kopien werden NICHT akzeptiert.
Für die Antragstellung werden benötigt:

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, drucken Sie es aus und bringen es bereits unterschrieben zu Ihrem Termin mit.

  • 3,5 x 4,5 cm, biometrisch, entsprechend unserer Anforderungen.
  • Nicht älter als 6 Monate.

  • Brasilianer: RG (nicht älter als 10 Jahre) oder gültiger brasilianischer Reisepass

Der Führerschein (CNH) wird nicht als Ausweisdokument akzeptiert!

  • Nicht-Brasilianer: gültige RNE/CRNM (nicht älter als 10 Jahre - auch wenn die Erneuerung nach brasilianischem Recht nicht erforderlich)

Wird immer benötigt!

  • Falls Ihre brasilianische Geburtsurkunde nach dem 01.01.2018 ausgestellt wurde, muss sie (unabhängig vom Geburtsdatum) im Format „inteiro teor“ vorgelegt werden;
  • Sollten Sie auch eine deutsche Geburtsurkunde besitzen, brauchen wir die brasilianische nicht.

WICHTIG: Die deutsche Geburtsurkunde ersetzt nicht automatisch den Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit!

Mögliche Nachweise:

  1. Sie sind in Deutschland geboren: Deutsche Geburtsurkunde (i.d.R. ausreichend);
  2. Ihr Vater oder Ihre Mutter ist in Deutschland geboren: Deutsche Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und den brasilianischen Ausländerausweis Ihres Elternteils;
  3. Ihre Großeltern oder frühere Generationen sind in Deutschland geboren: Staatsangehörigkeitsausweis bzw. eine Einbürgerungsurkunde...
  • von Ihnen oder
  • des deutschen Elternteils UND Unterlagen von 2.) von Eltern oder
  • des deutschen Großelternteils UND Unterlagen von 2.) von Eltern und Großeltern.

Sofern Sie keine der Voraussetzungen von 1.), 2.) oder 3.) erfüllen, so ist vor Antragstellung eine Vorprüfung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit durchzuführen!

Aktuelle Strom-, Wasser-, Gas-, Kabel-TV-Rechnung, Mietvertrag, auf Ihren Namen

  • in brasilianischen Reais in bar oder
  • per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa; als Online-Kauf).
    Der oder die Karteninhaber:in muss bei Zahlung anwesend sein.

Euro-Bargeld, Schecks oder Debitkarten werden nicht akzeptiert. Eine Übersicht finden Sie hier.

Mögliche Nachweise:

  • Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
  • Deutsche Geburtsurkunde
  • Deutsche Eheurkunde der Eltern

Sofern Sie über keinen der o.g. Nachweise verfügen, ist vor Antragstellung eine Namenserklärung oder Geburtsanzeige erforderlich.

  • Brasilianer: RG (nicht älter als 10 Jahre) oder gültiger brasilianischer Reisepass
  • Nicht-Brasilianer: gültige RNE/CRNM

Der Führerschein wird nicht als Ausweisdokument akzeptiert!

Falls zutreffend

  • Alternativ: Heiratsurkunde(n) „com averbação“

Falls zutreffend - Wenn ein Elternteil bei Antragstellung nicht anwesend sein kann:

Von deutschen Behörden oder im Cartório beglaubigte Zustimmungserklärung (im Cartório muss die Unterschrift „por autenticidade“ beglaubigt werden);

Falls zutreffend - Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat:

Nachweise, z.B. ausländische Sorgerechtsentscheidungen + von einem vereidigten Übersetzer/einer vereidigten Übersetzerin gefertigte deutsche Übersetzung

Terminvereinbarung

Das antragstellende Kind und dessen Sorgeberechtigte (i.d.R. die Eltern) müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen (zur Identifikation und zur Abnahme der Fingerabdrücke).

Sofern eine sorgeberechtigte Person nicht vorsprechen kann, bringen Sie bitte eine beglaubigte Zustimmungserklärung (Beglaubigung „por autenticidade“ durch brasilianisches Cartório oder durch eine deutsche Behörde, z.B. deutsche Botschaft/Generalkonsulat/Honorarkonsul) zu dem Termin mit.

Sie müssen vorab einen Termin gebucht haben (pro Personen benötigen Sie einen Termin). Sie können mehrere Dokumente für sich in einem Termin beantragen, z. B. Reisepass und Personalausweis für dieselbe Person.

Es werden nur Anträge mit vollständigen Unterlagen angenommen. Wenn Sie unvollständigen Unterlagen vorlegen, ist ggf. eine erneute Vorsprache mit Termin nötig.

Vollmacht für die Abholung durch Dritte oder nur ein Elternteil

Wenn der Pass oder der Personalausweis des Kindes durch eine dritte Person oder nur durch ein Elternteil abgeholt werden soll, füllen die Eltern bzw. das abwesende Elternteil bitte diese Vollmacht aus und bringen sie zu dem Termin mit.

Sollten die Eltern erst nach Ihrem Termin für die Abholung durch eine dritte Person oder durch einen Elternteil entscheiden, muss die Unterschrift durch eine deutsche Behörde oder ein brasilianisches Standesamt („por autenticidade“, NICHT „por semelhança“) beglaubigt werden.

Reiseerlaubnis für Minderjährige

Falls Ihr Kind alleine – oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reist, informieren Sie sich bitte hier über mögliche Einschränkungen.

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