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Passverlust oder -diebstahl

Artikel

Was tun bei Passverlust?

Bei Diebstahl von Pässen, Papieren, Bargeld oder sonstigen Wertsachen wenden Sie sich umgehend an die nächstgelegene Polizeistation, zeigen Sie den Verlust bzw. den Diebstahl an und lassen sich eine Kopie der Verlust- bzw. Diebstahlmeldung („Boletim de Ocorrência“) aushändigen.

Versicherungen bestehen grundsätzlich auf Vorlage der polizeilichen Meldung, wenn der Schaden ersetzt werden soll.

Lassen Sie deutsche EC-/Kreditkarten unter der Telefonnummer 0049-30 4050 4050 sperren!

Wie bekomme ich ein neues Reisedokument?

Zur Rückkehr nach Deutschland kann Ihnen ein Reiseausweis als Passersatz (RAP) ausgestellt werden. Dieser berechtigt zur einmaligen, direkten Rückkehr nach Deutschland und ist längstens einen Monat gültig.

HINWEIS: Wenn Sie nicht direkt nach Deutschland fliegen, sondern eine Zwischenlandung in einem anderen Land haben, informieren Sie sich unbedingt bei der Fluggesellschaft darüber, ob die Reise mit einem Reiseausweis („emergency travel document“) erlaubt ist.

Falls nein, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Hierzu wird die Rückmeldung der Passbehörde an Ihrem Wohnsitz in Deutschland benötigt, was ggf. einige Tage dauern kann.

Identitätsnachweis

Wenn Sie beglaubigte Fotokopien Ihrer verlorengegangenen Ausweispapiere oder ein anderes Ausweisdokument vorlegen können, ist eine Ausstellung des RAPs i.d.R. innerhalb kurzer Zeit möglich.

Ohne diese Kopie muss grundsätzlich das zuständige deutsche Bürgeramt zur Identitätsprüfung eingeschaltet werden. Da Rückmeldungen aus Deutschland einige Tage in Anspruch nehmen können, raten wir dringend zu einer Vorsprache so früh wie möglich.

Hinweise zur Vorsprache

Sie müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen (zur Identifikation und zur Abnahme der Fingerabdrücke). Zur Terminvereinbarung verwenden Sie bitte unser Kontaktformular oder nehmen Sie telefonischen Kontakt auf.

Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Reiseausweises für minderjährige Antragsteller beide Elternteile ihre Zustimmung erteilen müssen. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, wird zusätzlich ein entsprechender Nachweis benötigt (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Sterbeurkunde des anderen Elternteils).

Erforderliche Unterlagen

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, drucken Sie es aus und bringen es bereits unterschrieben zu Ihrem Termin mit.

  • 3,5 x 4,5 cm, biometrisch, entsprechend unserer Anforderungen.
  • Nicht älter als 6 Monate.

  1. Ausdruck des Protokolls der lokalen Polizei („Boletim de Occorência“) UND
  2. Ausgefüllte Verlustanzeige der Auslandsvertretung

Mögliche Nachweise:

  • beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweis
  • andere deutsche Ausweisdokumente

z.B. Ausdruck Ihres Flugtickets

Falls zutreffend - Wenn ein Elternteil abwesend ist:

Von deutschen Behörden oder im Cartório beglaubigte Zustimmungserklärung (im Cartório muss die Unterschrift „por autenticidade“ beglaubigt werden);


Falls zutreffend - Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat:

Nachweise, z.B. ausländische Sorgerechtsentscheidungen + von einem vereidigten Übersetzer/einer vereidigten Übersetzerin gefertigte deutsche Übersetzung

  • in brasilianischen Reais in bar oder
  • per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa).

Euro-Bargeld, Schecks oder Debitkarten werden nicht akzeptiert. Eine Gebührenübersicht finden Sie hier.

HINWEIS: ggf. können weitere Unterlagen nachgefordert werden. Hierzu werden Sie dann gesondert per E-Mail kontaktiert.

Ihr Flug geht über die USA?

Die Auslandsvertretungen können keine ESTA-fähigen Pässe kurzfristig ausstellen, da diese in Berlin gedruckt werden.

Folgende Lösungswege stehen Ihnen offen:

  1. Sie buchen einen Direktflug nach Europa.
  2. Sie verlegen Ihren Flug über die USA auf ein späteres Datum, sodass Sie einen neuen biometrischen Reisepass beantragen und erhalten können.
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