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Deutsches Führungszeugnis
Häufig benötigen deutsche Staatsangehörige, die z.B. in Brasilien eine Aufenthaltsgenehmigung („Permanência“) beantragen oder heiraten möchten, ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis. Jede Person, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnt und das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen.
Das Führungszeugnis kann direkt beim Bundesamt für Justiz (BfJ) – Bundeszentralregister - beantragt werden; nähere Informationen finden Sie dazu auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz
Mit dem elektronischen Personalausweis können Sie es online im Internet beantragen und bezahlen.
Alternativ müssen Sie die Personendaten und die Unterschrift amtlich, entweder durch eine deutsche Auslandsvertretung oder eine ausländische Behörde oder eine Notarin oder einen Notar, bestätigen lassen. Unter Beachtung der nachstehenden Ausführungen kann der Antrag über die Auslandsvertretungen gestellt werden. Das gesamte Verfahren ist sehr zeitaufwändig.
Bestätigung der Identität und Unterschrift
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- gültiger Reisepass oder Personalausweis (Führerscheine oder Berufsausweise können nicht akzeptiert werden)
Gebühr
Die Gebühr im Gegenwert von 34,07 Euro ist zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro-Bargeld, Schecks, Debit-Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.
Terminvereinbarung
Der Antrag muss vor einer Konsularbeamtin bzw. einem Konsularbeamten unterschrieben werden. Daher ist die persönliche Vorsprache notwendig. Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier
Ausstellung des Führungszeugnisses
Voraussetzung für die Ausstellung und Übersendung des Führungszeugnisses durch das Bundesamt für Justiz ist, dass Sie die Gebühr bereits vorab entrichtet haben. Die Gebühr beträgt für ein reguläres Führungszeugnis 13,00 Euro. Die Gebühr ist durch Überweisung auf das folgende Konto des Bundesamts für Justiz zu bezahlen:
Name: Bundesamt der Justiz
Bank: Deutsche Bundesbank - Filiale Köln
IBAN-Nr.: DE49370000000038001005
BIC/Swift-Nr.: MARKDEF1370
Verwendungszweck: Vor- und Nachname der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
Senden Sie den Antrag - sofern möglich - mit einer Durchschrift des Überweisungsauftrags an das Bundesamt für Justiz, welches das Führungszeugnis in der Regel innerhalb von etwa drei bis sechs Wochen nach Antragsabsendung ausstellt und unmittelbar an die von Ihnen im Antrag angegebene Anschrift übersendet.
Überbeglaubigung von Führungszeugnissen
Voraussetzung für die Anerkennung und Verwendung deutscher Urkunden im brasilianischen Rechtsverkehr ist die Apostille. Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Apostille
Für die Erteilung der Apostille ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) zuständig.
Sollten Sie ein Führungszeugnis mit Apostille benötigen, müssen Sie einen separaten, an das BfAA gerichteten Antrag, der auf der Webseite des BfAA zu finden ist, dem Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses an das BfJ beifügen.
Abschließend wird auf die Hinweise des Bundesamtes für Justiz bezüglich der Verwendung eines Führungszeugnisses im Ausland verwiesen.
Übersetzung
Schließlich müssen Sie das Führungszeugnis zur Verwendung in Brasilien noch von einem amtlichen Übersetzer (siehe Übersetzer) übersetzen lassen.