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Namenserklärung oder -änderung
Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung einer Namenserklärung.
Haben Sie seit der Ausstellung Ihres letzten Reisepasses Ihren Nachnamen geändert oder sind Eltern eines im Ausland geborenen deutschen Kindes geworden? Unter Umständen ist vor Antragstellung die Abgabe einer Namenserklärung für Sie selbst und/oder Ihr Kind erforderlich.
Die Namenserklärung kann bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung abgegeben werden, welche die Erklärung dann an das zuständige Standesamt in Deutschland weiterleitet. Das Standesamt legt die Namensführung verbindlich fest.
Erst nach Erhalt der Namensbescheinigung können Sie einen Reisepass auf den neuen Nachnamen beantragen.
Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung einer Namenserklärung.