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Schluss mit uneinheitlichen Nachnamen

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Allgemeine Informationen

In Ihrem deutschen Reisepass führen Sie aufgrund einer deutschen Namensbescheinigung/Geburtsurkunde einen anderen Nachnamen als in Ihrem brasilianischen Reisepass? Ab dem 01. Mai 2025 haben Sie aufgrund des neuen Gesetzes zur Änderung des Geburts- und Ehenamensrecht die Möglichkeit die hinkende Namensführung zu beheben.

Sollten Sie einheitliche Ausweisdokumente wünschen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Erforderliche Unterlagen

Folgende Dokumente werden im ORIGINAL oder als BEGLAUBIGTE KOPIE bei Antragstellung benötigt:

Bitte füllen Sie das Formular aus.

Wird immer benötigt!

  • Falls Ihre brasilianische Geburtsurkunde nach dem 01.01.2018 ausgestellt wurde, muss sie (unabhängig vom Geburtsdatum) im Format „inteiro teor“ vorgelegt werden;
  • Sollten Sie auch eine deutsche Geburtsurkunde besitzen, brauchen wir die brasilianische nicht.

WICHTIG: Die deutsche Geburtsurkunde ersetzt nicht automatisch den Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit!

Mögliche Nachweise:

  • Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
  • Deutsche Geburtsurkunde (von Ihnen oder Ihrem Kind)
  • Deutsche Eheurkunde

Mögliche Nachweise:

  1. Sie sind in Deutschland geboren: Deutsche Geburtsurkunde (i.d.R. ausreichend);
  2. Ihr Vater oder Ihre Mutter ist in Deutschland geboren: Deutsche Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und den brasilianischen Ausländerausweis Ihres Elternteils;
  3. Ihre Großeltern oder frühere Generationen sind in Deutschland geboren: Staatsangehörigkeitsausweis bzw. eine Einbürgerungsurkunde...
  • von Ihnen oder
  • des deutschen Elternteils UND Unterlagen von 2.) von Eltern oder
  • des deutschen Großelternteils UND Unterlagen von 2.) von Eltern und Großeltern.

Sofern Sie keine der Voraussetzungen von 1.), 2.) oder 3.) erfüllen, so ist vor Antragstellung eine Vorprüfung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit durchzuführen!

RG (nicht älter als 10 Jahre) oder gültiger brasilianischer Reisepass

Der Führerschein (CNH) wird nicht als Ausweisdokument akzeptiert!

  • Passfotos

    3,5 x 4,5 cm, biometrisch, entsprechend unserer Anforderungen.

    Nicht älter als 6 Monate

  • Nachweis zum Wehrdienst

    Militär-, Reservisten- oder Freistellungsausweis

    Zwingend im Original (beglaubigte Kopien können nicht akzeptiert werden)

  • Nachweis des Wohnsitzes

    Aktuelle Strom-, Wasser-, Gas-, Kabel-TV-Rechnung, Mietvertrag, auf Ihren Namen und ausgedruckt mitbringen.

Terminvereinbarung

Bei Vorlage aller Dokumente können Sie einen Termin bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung im Bereich Personenstand vereinbaren.

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