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Eheschließung in Brasilien

Artikel

Verbindliche Auskünfte über brasilianisches Recht und Ihre Hochzeit in Brasilien können Ihnen nur brasilianische Behörden erteilen.

Das untenstehende Merkblatt Deutsche heiraten in Brasilien dient als erste Orientierung und beruht in erster Linie auf dem Erfahrungs-wissen der deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien. Sie ersetzen nicht das Einholen von konkreten Informationen und Auskünften seitens der zuständigen brasilianischen Behörden. Bitte wenden Sie sich an Ihr Trauungsstandesamt oder die brasilianische Auslandsvertretung in Deutschland, beispielsweise die brasilianische Botschaft in Berlin.

In der Regel müssen deutsche Verlobte u.a. eine Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Familienbuch des Standesamtes des Ortes, wo sie geboren sind, vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein soll.

Für alle deutschen Urkunden muss eine Apostille eingeholt werden, bevor Sie sie dem brasilianischen Standesbeamten vorlegen.

Ebenso sind Urkunden in deutscher Sprache mit der entsprechenden Übersetzung in die portugiesische Sprache vorzulegen. Sie können durch einen beim Landgericht eingetragenen Übersetzer in Deutschland gefertigt werden. Auch diese amtliche Übersetzung bedarf der Einholung einer Apostille in Deutschland.



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