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Wohnortänderung

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Voraussetzungen

Wenn Sie in Deutschland abgemeldet sind, können Sie Ihren aktuellen brasilianischen Wohnort in Ihren Reisepass und Ihren Personalausweis eintragen lassen.

Hinweise zur Vorsprache

Sie müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen (zur Identifikation). Soll der Wohnort im Pass und/oder Personalausweis von Minderjährigen geändert werden, müssen beide Sorgeberechtigten vorsprechen. Sofern nur ein Elternteil persönlich in der Passstelle vorspricht, ist von diesem Elternteil eine Vollmacht des anderen Elternteils vorzulegen.

Bearbeitungszeit und Gebühren

Die Änderung des Wohnortes ist kostenlos. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Änderung des Wohnortes am gleichen Tag im Pass eingetragen werden.

An- und Abmeldung im deutschen Melderegister

Da das Bundesmeldegesetz im Ausland nicht gilt, ist eine Anmeldung/Abmeldung an Auslandsvertretungen nicht möglich ist.

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung werden benötigt:

(Dokumente im ORIGINAL vorzulegen)

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, drucken Sie es aus und bringen es bereits unterschrieben zu Ihrem Termin mit.


Ihre deutscher Reisepass (ggf. auch Zweitpass) mit einer einfachen Kopie der Identitätsseite

  • Brasilianer: RG (nicht älter als 10 Jahre) oder gültiger brasilianischer Reisepass
  • Nicht-Brasilianer: gültige RNE/CRNM

Der Führerschein wird nicht als Ausweisdokument akzeptiert!

Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Wohnortes

Aktuelle Strom-, Wasser-, Gas-, Kabel-TV-Rechnung, Mietvertrag in Ihrem Namen

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangt werden.

Terminvereinbarung

Die Buchung eines Termins am Generalkonsulat in Recife, Rio de Janeiro oder Porto Alegre ist nicht notwendig. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Schalteröffnungszeiten der für Sie zuständigen Auslandsvertretung zur Beantragung der Wohnortänderung.

Am Generalkonsulat in São Paulo vereinbaren Sie bitte einen Termin über das Terminvergabesystem.

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