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Erneuerung eines Reisepasses für Volljährige (ab 18 Jahre) und eines Personalausweises für Personen ab 16 Jahren

Artikel

Voraussetzungen

Nur deutsche Staatsangehörige können einen deutschen Reisepass beantragen.

Informationen zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier.

Hinweise zur Vorsprache

Sie müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen (zur Identifikation und zur Abnahme der Fingerabdrücke).

Sie müssen vorab einen Termin gebucht haben (pro Personen benötigen Sie einen Termin). Sie können mehrere Dokumente für sich in einem Termin beantragen, z. B. Reisepass und Personalausweis für die selbe Person.

Es werden nur Anträge mit vollständigen Unterlagen angenommen. Wenn Sie unvollständigen Unterlagen vorlegen, ist ggfs. eine erneute Vorsprache mit Termin nötig.

Erforderliche Unterlagen

Dokumente sind im ORIGINAL oder als BEGLAUBIGTE KOPIE vorzulegen, einfache Kopien werden NICHT akzeptiert.
Für die Antragstellung werden benötigt:

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, drucken Sie es aus und bringen es bereits unterschrieben zu Ihrem Termin mit.

  • 3,5 x 4,5 cm, biometrisch, entsprechend unserer Anforderungen.
  • Nicht älter als 6 Monate.

  • Brasilianer: RG (nicht älter als 10 Jahre) oder gültiger brasilianischer Reisepass

Der Führerschein (CNH) wird nicht als Ausweisdokument akzeptiert!

  • Nicht-Brasilianer: gültige RNE/CRNM (nicht älter als 10 Jahre - auch wenn die Erneuerung nach brasilianischem Recht nicht erforderlich)

Wird immer benötigt!

  • Falls Ihre brasilianische Geburtsurkunde nach dem 01.01.2018 ausgestellt wurde, muss sie (unabhängig vom Geburtsdatum) im Format „inteiro teor“ vorgelegt werden;
  • Sollten Sie auch eine deutsche Geburtsurkunde besitzen, brauchen wir die brasilianische nicht.

WICHTIG: Die deutsche Geburtsurkunde ersetzt nicht automatisch den Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit!

Mögliche Nachweise:

  1. Sie sind in Deutschland geboren: Deutsche Geburtsurkunde (i.d.R. ausreichend);
  2. Ihr Vater oder Ihre Mutter ist in Deutschland geboren: Deutsche Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und den brasilianischen Ausländerausweis Ihres Elternteils;
  3. Ihre Großeltern oder frühere Generationen sind in Deutschland geboren: Staatsangehörigkeitsausweis bzw. eine Einbürgerungsurkunde...
  • von Ihnen oder
  • des deutschen Elternteils UND Unterlagen von 2.) von Eltern oder
  • des deutschen Großelternteils UND Unterlagen von 2.) von Eltern und Großeltern.

Sofern Sie keine der Voraussetzungen von 1.), 2.) oder 3.) erfüllen, so ist vor Antragstellung eine Vorprüfung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit durchzuführen!

  • Aktuelle Strom-, Wasser-, Gas-, Kabel-TV-Rechnung, Mietvertrag, auf Ihren Namen
  • Bei vorherigem Wohnsitz in Deutschland: Abmeldebescheinigung

  • in brasilianischen Reais in bar oder
  • per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa; als Online-Kauf).
    Der oder die Karteninhaber:in muss bei Zahlung anwesend sein.

Euro-Bargeld, Schecks oder Debitkarten werden nicht akzeptiert. Eine Übersicht finden Sie hier.

Aktueller bzw. letzter deutscher vorläufiger, Reise- oder Kinderpass.

Aktueller bzw. letzter deutscher Personalausweis

Falls zutreffend

  • Alternativ: Heiratsurkunde(n) „com averbação“

Mögliche Nachweise:

  • Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
  • Deutsche Geburtsurkunde (von Ihnen oder Ihrem Kind)
  • Deutsche Eheurkunde
  • Alter Kinderreisepass (ausgestellt in der Zeit von 01.09.1986 bis 31.03.1994)

Wenn Sie vor dem 01.09.1986 außerhalb von Deutschland geboren wurden und ab Geburt eine weitere Staatsangehörigkeit haben:

  • Erklärung zur effektiven Staatsangehörigkeit

Sofern Sie über keinen der o.g. Nachweise verfügen, ist vor Antragstellung eine Namenserklärung oder Geburtsanzeige erforderlich.

Falls zutreffend (brasilianische Männer, altersunabhängig)

  • Militär-, Reservisten- oder Freistellungsausweis
    Zwingend im Original (beglaubigte Kopien können nicht akzeptiert werden)

Falls zutreffend

(Brasilianische Doktortitel sind grundsätzlich nicht eintragungsfähig.)

Ausnahmen bei Einbürgerung und Erklärungserwerb

Wenn Sie seit der letzten Passerneuerung Ihren Namen nicht geändert haben, reicht als Nachweis der Namensführung:

  • Ihre Einbürgerungsurkunde oder
  • Ihre Urkunde über den Erwerb durch Erklärung.

Vollmacht für die Abholung durch Dritte

Wenn Ihr Pass oder Ihr Personalausweis durch eine dritte Person abgeholt werden soll, füllen Sie bitte diese Vollmacht aus und bringen sie zu dem Termin mit.

Sollten Sie sich erst nach Ihrem Termin für die Abholung durch eine dritte Person oder entscheiden, muss die Unterschrift durch eine deutsche Behörde oder ein brasilianisches Standesamt („por autenticidade“, NICHT „por semelhança“) beglaubigt werden.


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