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Honorarkonsul Joinville
HK Joinville, © BO Brasília
Weitere Informationen
Bezeichnung
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
Leitung
Dr. Rodrigo Meyer Bornholdt
Ort
Joinville
Land
Brasilien
Adresse
Rua Orestes Guimarães, 876, 6° andar, 89204-060 Joinville, SC
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Im Bundesstaat Santa Catarina die Munizipien: Joinville, São Francisco do Sul, Garuva, Campo Alegre, Jaragúa do Sul, Corupá, São Bento do Sul, Schroeder, Guaramirin, Araguarí, Barra Velha, Itaiópolis, Rio Negrinho und Mafra
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Porto Alegre
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Porto Alegre
Öffnungszeiten
Telefon-/Ferndienst: Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 17:30 Uhr.
Besucherdienst (bitte mit vorheriger Terminvereinbarung): Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 17:30 Uhr.
Besucherdienst (bitte mit vorheriger Terminvereinbarung): Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 17:30 Uhr.
Sprachen
Deutsch, Portugiesisch
Telefon
0055 47 3422 2816
Diese Dienstleistungen können wir anbieten:
• Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u.ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
• Annahme von Passanträgen
• Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
• Unterschriftsbeglaubigungen
• Beglaubigung von Fotokopien
• Ausstellung von Bescheinigungen
Diese Dienstleistungen können wir NICHT anbieten:
• Personalausweisanträge
• Visa
• Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
• Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
• Eidesstattliche Versicherungen zur Erlangung eines Erbscheins
Bitte wenden Sie sich stattdessen an das Generalkonsulat Porto Alegre, für Erbscheinsanträge bitte an das Generalkonsulat Sãao Paulo
Bezahlung
Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung
• Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u.ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
• Annahme von Passanträgen
• Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
• Unterschriftsbeglaubigungen
• Beglaubigung von Fotokopien
• Ausstellung von Bescheinigungen
Diese Dienstleistungen können wir NICHT anbieten:
• Personalausweisanträge
• Visa
• Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
• Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
• Eidesstattliche Versicherungen zur Erlangung eines Erbscheins
Bitte wenden Sie sich stattdessen an das Generalkonsulat Porto Alegre, für Erbscheinsanträge bitte an das Generalkonsulat Sãao Paulo
Bezahlung
Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung