Andreas Hoffrichter
Dienstags bis freitags von 8:00 bis 11:00 Uhr
Telefonisch: montags bis donnerstags jeweils von 14:00 bis 16:00 Uhr
Diese Dienstleistungen bieten wir an:
- Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u. ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Beglaubigung von Fotokopien
- Ausstellung von Bescheinigungen
- Annahme von Pass- und Personalausweisanträgen
- Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
Diese Dienstleistungen bieten wir nicht an (wenden Sie sich stattdessen an die übergeordnete Auslandsvertretung, siehe oben):
- Annahme von Visaanträgen
- Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
- Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Sie benötigen einen Erbschein?
Ein Erbschein wird nur auf Antrag vom zuständigen deutschen Nachlassgericht ausgestellt. Ein Antrag ist grundsätzlich formlos, muss jedoch unter anderem die Erbinnen und Erben, Erbquote(n) und das anzuwendende Recht beinhalten. Zwingend erforderlich und wichtigster Bestandteil des Antrags ist die Versicherung an Eides Statt, die in Brasilien nur am Generalkonsulat in São Paulo abgegeben werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bezahlung
Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung. Zahlungen in Euro sind nicht möglich.