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Menschenrechtsschutz

Artikel

Deutschland setzt sich weltweit beharrlich für die Menschenrechte ein. Denn das Engagement für die Menschenrechte ist nicht nur ein Grundwert unserer Außenpolitik – es dient auch deutschen Interessen.

Das Auswärtige Amt und die jeweiligen Auslandsvertretungen in den Gastländern orientieren sich an den in der Grundrechtcharta der Europäischen Union dargelegten Prinzipien der Menschenrechte. Diese leiten sich aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ab, die im Jahre 2018 ihr 50-jähriges Jubiläum begeht.

In diesem Zusammenhang bekennen sich die deutschen Auslandsvertretungen zu der Verantwortung, Menschrechtsverteidigern und -verteidigerinnen Schutz zu bieten.

Bitte kontaktieren Sie hierfür den zuständigen Ansprechpartner im Bereich Menschenrechtsschutz: Kontakt


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