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Honorarkonsuln

08.02.2018 - Artikel

Weitere Informationen

Susanne Klemz Adam
Susanne Klemz Adam © BO

Bezeichnung

Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland

Leitung

Susanne Klemz Adam

Ort

Blumenau

Land

Brasilien

Adresse

Rua 15 de Novembro, 534, Saal 92, 89010-914 Blumenau, SC

Amtsbezirk / Konsularbezirk

Im Bundesstaat Santa Catarina die Munizipien Ascurra, Benedito Novo, Blumenau, Botuverá, Brusque, Camboriú, Florianópolis, Gaspar, Guabiruba, Ilhota, Indaial, Itajaí, Itapema, Luiz Alves, Massaranduba, Navegantes, Penha, Picarras, Pomerode, Presidente Nereu, Rio dos Cedros, Rodeio, Timbó und Vidal Ramos.

Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Porto Alegre

Öffnungszeiten

Montags bis donnerstags von 08:30 bis 11:30 Uhr nach Vereinbarung.

Sprachen

Deutsch, Portugiesisch

E-Mail

Telefon

0055 47 3037 5100

Diese Dienstleistungen bieten wir an:

  • Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u. ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
  • Unterschriftsbeglaubigungen
  • Beglaubigung von Fotokopien
  • Ausstellung von Bescheinigungen
  • Annahme von Pass- und Personalausweisanträgen
  • Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen

Diese Dienstleistungen bieten wir nicht an (wenden Sie sich stattdessen an die übergeordnete Auslandsvertretung, siehe oben):

  • Annahme von Visaanträgen
  • Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen

Sie benötigen einen Erbschein?

Ein Erbschein wird nur auf Antrag vom zuständigen deutschen Nachlassgericht ausgestellt. Ein Antrag ist grundsätzlich formlos, muss jedoch unter anderem die Erbinnen und Erben, Erbquote(n) und das anzuwendende Recht beinhalten. Zwingend erforderlich und wichtigster Bestandteil des Antrags ist die Versicherung an Eides Statt, die in Brasilien nur am Generalkonsulat in São Paulo abgegeben werden kann.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bezahlung

Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung. Zahlungen in Euro sind nicht möglich.

Dr. Rodrigo Meyer Bornholdt
Dr. Rodrigo Meyer Bornholdt © BO Brasília

Bezeichnung

Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland

Leitung

Dr. Rodrigo Meyer Bornholdt

Ort

Joinville

Land

Brasilien

Adresse

Rua Orestes Guimarães, 876, 6° andar, 89204-060 Joinville, SC

Amtsbezirk / Konsularbezirk

Im Bundesstaat Santa Catarina die Munizipien: Araquari, Barra Velha, Campo Alegre, Corupá, Garuva, Guaramirim, Itaiópolis, Jaraguá do Sul, Joinville, Mafra, Rio Negrinho, São Bento do Sul, São Francisco do Sul und Schroeder

Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Porto Alegre

Öffnungszeiten

Telefondienst: Montag bis Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr.

Persönliche Vorsprache/Antragstellung nur nach Terminvereinbarung (außer Nothilfe)

Sprachen

Deutsch, Portugiesisch

E-Mail

Telefon

0055 47 3422 2816

Diese Dienstleistungen bieten wir an:

  • Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u. ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
  • Unterschriftsbeglaubigungen
  • Beglaubigung von Fotokopien
  • Ausstellung von Bescheinigungen
  • Annahme von Pass- und Personalausweisanträgen
  • Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen

Diese Dienstleistungen bieten wir nicht an (wenden Sie sich stattdessen an die übergeordnete Auslandsvertretung, siehe oben):

  • Annahme von Visaanträgen
  • Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
  • Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Sie benötigen einen Erbschein?

Ein Erbschein wird nur auf Antrag vom zuständigen deutschen Nachlassgericht ausgestellt. Ein Antrag ist grundsätzlich formlos, muss jedoch unter anderem die Erbinnen und Erben, Erbquote(n) und das anzuwendende Recht beinhalten. Zwingend erforderlich und wichtigster Bestandteil des Antrags ist die Versicherung an Eides Statt, die in Brasilien nur am Generalkonsulat in São Paulo abgegeben werden kann.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bezahlung

Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung. Zahlungen in Euro sind nicht möglich.

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