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Zoll

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Zoll, © GKSP/Canva.com

04.12.2017 - Artikel

Wollen Sie aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland umziehen?

Das europäische Zollrecht sieht für den Fall eines Umzugs aus einem Drittland in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung von Einfuhrabgaben vor, die als Umzugs- oder Heiratsgut bezeichnet werden. Näherere Informationen finden Sie unter www.zoll.de.

Zollbestimmungen

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland zurückkehren, sind Waren abgabenfrei, die bestimmte Mengen- und Wertgrenzen nicht überschreiten. Manche Waren dürfen Sie allerdings gar nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen mitbringen. So kann es zum Beispiel für Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte, Textilien, Arznei- und Betäubungsmittel oder Feuerwerkskörper, gefährliche Hunde, jugendgefährdende und verfassungswidrige Medien, Diamanten, Kulturgüter, Waffen, Munition und Folterwerkzeuge sowie gefälschte Produkte und gestohlene Kunstgegenstände Beschränkungen oder Einfuhrverbote geben. Verbindliche Informationen darüber, welche Souvenirs Sie bedenkenlos aus Brasilien mitbringen können, welche Waren zoll- und steuerfrei sind, und von welchen Reisemitbringseln Sie auf jeden Fall die Finger lassen sollten, erteilt das Informations- und Wissensmanagement Zoll

Postfach 100761
01077 Dresden
Tel. +49 351 44834-510
E-Mail: info.privat@zoll.de
Telefax: +49 351 44834-590

Reisefreimengen

Ihre persönlichen Gebrauchs- und Sportgegenstände können Sie als Bewohner eines Nicht-EU-Mitgliedstaats einfuhrabgabenfrei und ohne weitere Formalitäten nach Deutschland einführen. Damit Ihre mitgebrachten Waren und Geschenke zoll- und steuerfrei bleiben, müssen Sie die Freimengen beachten und bestimmte Bedingungen erfüllen. Waren, die Sie beruflich nutzen, müssen aber immer angemeldet werden. Für wertvolle Gegenstände kann eine schriftliche Zollanmeldung verlangt werden.

Als Reisender können Sie bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern unterbestimmten Voraussetzung und innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen Waren abgabenfrei nach Deutschland einführen. Weitere Informationen im unterstehenden Link.

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