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Kurzaufenthalte bis 90 Tage

Artikel

Voraussetzung für die Erteilung von kurzfristigen Visa (Schengen-Visa).

Kurzaufenthalte brasilianischer Staatsangehöriger in Deutschland

Aufgrund des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Brasilien über die Befreiung von der Visapflicht dürfen brasilianische Inhaber gültiger gewöhnlicher Reise-, Diplomaten-, Dienstpässe oder sonstiger amtlicher Pässe, für touristische oder geschäftliche Zwecke nach Deutschland und die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irlands) ein- und durchreisen, und sich hierin höchstens drei Monate innerhalb eines Sechs-Monats-Zeitraums visafrei aufhalten. Die Berechnung des Zeitraums beginnt mit dem Tag der erstmaligen Einreise. Mehrmalige Ein- und Ausreisen sind möglich, solange der akkumulierte Gesamtaufenthalt von drei Monaten innerhalb des Sechs-Monate-Zeitraums ab erstmaliger Einreise nicht überschritten wird.

Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten je Sechsmonatszeitraum gelten für einen Drittstaatsangehörigen folgende Einreisevoraussetzungen:

  • Sie/Er muss im Besitz eines mindestens noch drei Monate nach der geplanten Wiederausreise gültigen Reisedokuments sein, das innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt worden sein muss.
  • Sie/Er muss den Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts belegen.
  • Außerdem muss er ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für den Aufenthalt nachweisen.
  • Es wird empfohlen, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Dies ist nicht verpflichtend jedoch, äußerst sinnvoll.

Zu Tourismus- oder Geschäftszwecken gehören:

  • Touristische Aktivitäten.
  • Verwandtenbesuche.
  • Erforschung kommerzieller Möglichkeiten, Teilnahme an Sitzungen. Vertragsunterzeichnungen sowie finanzielle, managementbezogene und administrative Tätigkeiten.
  • Teilnahme an Sitzungen, Tagungen und Seminaren, vorausgesetzt, dass diese Tätigkeiten nicht aus Unionsquellen entlohnt werden (außer der unmittelbaren Übernahme der Aufenthaltskosten oder der Zahlung eines Tagesgeldes).
  • Beteiligung an Sport- und Künstlerwettbewerben, vorausgesetzt, dass die Teilnehmer nicht aus Unionsquellen entlohnt werden, auch wenn bei dem Wettbewerb Preise, einschließlich Preisgelder, zu gewinnen sind.
  • Medizinische Behandlung.

Visabestimmungen für andere Staatsangehörige - Schengen Visum (Kategorie C)

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Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum.

Alle übrigen Ausländer sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat. Informationen zu den benötigten Unterlagen finden Sie unten.

Flughafentransitvisum (Kategorie A)

Prüfen Sie hier, ob Sie ein Flughafentransitvisum benötigen. Informationen zu den benötigten Unterlagen finden Sie unten.

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