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Visum für einen Freiwilligendienst 

17.04.2023 - Artikel

Für einen mehrmonatigen Aufenthalt zur Ausübung eines Bundesfreiwilligendienstes benötigen Sie ein Visum. 

Allgemeine Informationen

Die Auslandsvertretung stellt zur Ausübung eines Freiwilligendienstes ein sogenanntes nationales Visum aus, das max. 12 Monate gültig ist. 

Hintergrundinformationen zu Freiwilligendiensten finden Sie u.a. auf folgenden Webseiten:

-       Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

-       Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

-       Der Bundesfreiwilligendienst

-       Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr

-       Ökologischer Bundesfreiwilligendienst

Voraussetzungen

Für die Beantragung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Alter: Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) bis Vollendung des 27.Lebensjahres; Bundesfreiwilligendienst (BFD) ohne Altersbeschränkung
  • Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse der deutschen Sprache (A1)
  • Reisezweck: Kompetenzerwerb, Engagement, kulturelle Offenheit
  • Dauer: zwischen 6 und 24 Monaten, in der Regel ein Jahr
  • Lebensunterhalt: Vertrag/Vereinbarung mit Angaben zu Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung, Sozialversicherung

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original mit zwei einfachen Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze in der unten genannten Reihenfolge.

In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular  ausfüllen und zwei Mal ausdrucken.

Zum Formular

Zwei aktuelle biometrische Fotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Besitzen Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit?

Wenn Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, stellen Sie uns bitte Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro National De Estrangerios (RNE)“ zur Verfügung.

Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.

Individualisiertes, unterzeichnetes Motivationsschreiben auf Englisch oder Deutsch  mit Angaben zu Ihrer beruflichen Perspektive nach dem Freiwilligendienst.

Bitte stellen Sie uns Ihren Lebenslauf in englischer oder deutscher Sprache zur Verfügung. Bitte verwenden Sie das Europass Format.

Informationen zum Europass-Format: Europass

Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Träger/Durchführorganisation des Dienstes unterschrieben sein.

Die Freiwilligenvereinbarung, in der die Aufgaben und geplanten Lernergebnisse beschrieben werden, muss von der koordinierenden Organisation und dem/der Freiwilligen unterzeichnet sein. 

Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltsicherung vor.

Grundsätzlich sind einfache Kenntnisse der deutschen Sprache durch Vorlage eines Sprachzertifikats A1 nachzuweisen. Ausgenommen davon sind z.B. Personen, die offensichtlich fließend Deutsch sprechen.

Sofern Sie nicht über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, haben Sie durch eine Bestätigung der Einsatzstelle/ des Trägers nachzuweisen, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und Sie die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können.

Personen mit gesetzlichem Krankenversicherungsschutz sind ab dem ersten Arbeitstag in der Dienststätte ausreichend versichert. Bitte legen Sie über den gesetzlichen Versicherungsschutz einen Nachweis vor.

Sollten Sie vor dem Beginn des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes einreisen, so muss eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden. 

Wenn ein langer oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, können manche Reisekrankenversicherungen in Ihren Bedingungen den Versicherungsschutz ausschließen. Auch bei einer  „Incoming“- Versicherung kann diese Einschränkung bestehen, daher achten Sie bitte auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Ihrer Zusatzversicherung. Weitere Informationen hier.

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Gebühren

Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier


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