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Visum zum Forschungsaufenthalt

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Sie wollen in Deutschland im Rahmen einer Forschungstätigkeit arbeiten?

Allgemeine Informationen

Ausländische Forscher*innen benötigen für einen geplanten wissenschaftlichen Aufenthalt im Bundesgebiet in der Regel ein nationales Visum zur Einreise, wenn sie in Deutschland erwerbstätig werden wollen.

Forscher*innen sind Drittstaatsangehörige, die

  • Über ein Doktorgrad oder einen geeigneten Hochschulabschluss, der Zugang zu Doktorandenprogrammen ermöglicht, verfügen und
  • Von einer Forschungseinrichtung ausgewählt und in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates zugelassen werden,
  • Eine Forschungstätigkeit, für die normalerweise ein solcher Abschluss erforderlich ist, ausüben

Informationen zum „Sandwich-Modell“

Wenn Sie für Ihre brasilianische Doktorarbeit an einer deutschen Universität oder einem Forschungseinrichtung forschen möchten, haben brasilianische Staatsangehörige mit einem Stipendium, die an einer deutschen Universität während ihres Aufenthalts dort eingeschrieben werden, die Möglichkeit den Aufenthaltstitel direkt in Deutschland zu beantragen.

Wenn Sie an einer Forschungseinrichtung tätig werden benötigen Sie ein Visum.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit plus einem Satz Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze in der unten genannten Reihenfolge.

Bitte die eingereichten Unterlagen NICHT tackern!

In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.

Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.

Zum Formular

Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Besitzen Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit?

Wenn Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, stellen Sie uns bitte Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro National De Estrangerios (RNE)“ zur Verfügung.

Bitte legen Sie das Original und eine einfache Kopie (!) vor.

Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.

Arbeitsvertrag oder

Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebots mit ausführlicher Arbeitsplatzbeschreibung oder Immatrikulationsbescheinigung der aufnehmenden deutschen Hochschule oder

eine Aufnahmevereinbarung zur Durchführung eines Forschungsvorhabens mit der aufnehmenden deutschen Hochschule / Institution.

Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Antragsteller monatlich mindestens 1027 EUR netto zur Verfügung stehen, wenn kein Beschäftigungsverhältnis begründet wird. Der Nachweis kann z.B. durch folgenden Möglichkeiten erbracht werden:

  • Arbeitsvertrag oder
  • Stipendienzusage einer deutschen Wissenschafts- oder Mittlerorganisation (z.B. DAAD, Alexander-von-Humboldt Stiftung, DFG, öffentliche Hochschule) oder
  • Stipendienzusage einer brasilianischen Wissenschafts- oder Mittlerorganisation (z.B. CAPES, FAPESP)

Soweit ein Beschäftigungsverhältnis vorgesehen ist, muss mindestens der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12 EUR/Stunde nachgewiesen werden. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für die gesamte Zeit des Aufenthalts nachzuweisen

Bei Finanzierung per Sperrkonto: Eröffnen sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend.

Dieses Dokument kann z.B. die Abschlussurkunde Ihres Studiengangs/Promotion sein.

Bitte beachten Sie, dass zur Verwendung brasilianischer Dokumente eine Apostille notwendig ist. Diese bestätigt den inländischen Behörden, dass die Urkunde tatsächlich durch eine offizielle brasilianischer Stelle ausgestellt wurde.

Weitere Informationen zu Apostille

Die Übersetzung Ihres Abschlusses muss durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer erfolgen.

Liste von Übersetzern

Personen mit gesetzlichem Krankenversicherungsschutz sind ab dem ersten Arbeitstag ausreichend versichert. Bitte legen Sie über den gesetzlichen Versicherungsschutz einen Nachweis vor.

Sollten Sie vor dem Beginn des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes einreisen, so muss eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Wenn ein langer oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, können manche Reisekrankenversicherungen in Ihren Bedingungen den Versicherungsschutz ausschließen. Auch bei einer „Incoming“- Versicherung kann diese Einschränkung bestehen, daher achten Sie bitte auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Ihrer Zusatzversicherung. Weitere Informationen hier.

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Gebühren

Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert. Sollten Sie ein Stipendium aus brasilianischen öffentlichen Mitteln erhalten (z.B. CAPES, FAPESP), so sind Sie leider nicht von der Visumgebühr befreit.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier


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