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Visum für ein Praktikum

Artikel

Informationen rund um verschiedene Aufenthalte für Praktika in Deutschland.

Allgemeine Informationen

Brauche Ich ein Visum?

Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als 90 Tagen, benötigen brasilianische Staatsangehörige für ein Praktikum kein Visum, wenn die Bescheinigung der „Zentralen Auslands- und Fachvermittlung“ (ZAV) in Deutschland über das Einvernehmen (ZAV-Bescheinigung) vorliegt (das gilt auch für Angehörige anderer Staaten, die sich bis zu 90 Tage visumsfrei in den Schengen- Staaten aufhalten dürfen) oder wenn sie ein deutsches oder EU-Stipendium haben.

Die bei Aufenthalten von über 90 Tagen erforderliche Aufenthaltserlaubnis ist nach Einreise innerhalb von 90 Tage bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.

Die für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Dokumente entsprechen in der Regel den Unterlagen, die zur Beantragung eines Visums erforderlich sind .

Voraussetzungen

Studienfachbezogenes Praktikum:

Sie sind an einer brasilianischen Universität eingeschrieben (falls Sie ein Teilzeit- oder Fernstudium betreiben, muss dieses Studium deutlich mehr als 50% der momentanen Lebenssituation beanspruchen). Als Nachweis benötigen Sie eine Original-Immatrikulationsbescheinigung. Bitte lassen Sie hierzu den entsprechenden Vordruck (Webseite der Bundesagentur für Arbeit) bei Ihrer Universität ausfüllen und übersenden Sie diesen gemeinsam mit einer Kopie Ihres Reisepasses an den Arbeitgeber in Deutschland.

  • Sie haben bereits mindestens 4 Fachsemester absolviert
  • Das beabsichtigte Praktikum steht in einem unmittelbaren fachlichen Zusammenhang mit Ihrem Universitätsstudium
  • Das Praktikum ist auf eine Dauer von max. 12 Monaten begrenzt
  • Das Praktikantenentgelt beträgt mindestens 939 € brutto pro Monat bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Sollte kein Entgelt oder ein geringeres gezahlt werden, benötigen Sie eine Verpflichtungserklärung oder einen Nachweis über ausreichendes Eigenkapital zum Lebensunterhalt.

Da es sich bei einem Praktikum um eine Arbeitsaufnahme handelt, ist – auch bei einem unentgeltlichen Praktikum – das vorherige Einvernehmen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme durch die ZAV erforderlich.

Den Antrag auf Einvernehmen muss Ihr Praktikumsgeber in Deutschland bei der ZAV-Studentenvermittlung stellen. Das Antragsformular, Informationen zum Verfahren und den notwendigen Unterlagen sowie die Kontaktadresse der ZAV findet Ihr Arbeitgeber im Merkblatt „Studienfachbezogene Praktika in Deutschland für Studierende aus dem Ausland“ auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Sobald der Arbeitgeber die Bescheinigung über das Einvernehmen durch die ZAV (ZAV-Bescheinigung) erhalten hat, leitet er diese an Sie weiter, damit Sie den Visumsantrag stellen können.

Regierungspraktika, EU geförderte Praktika und Praktika im Rahmen offizieller Austauschprogramme

Praktika von Fach- und Führungskräften (d.h., es muss mindestens ein abgeschlossener Bachelor-Studiengang vorliegen) , die ein Stipendium aus öffentlichen deutschen Mitteln erhalten oder welche im Rahmen von offiziellen EU-Programmen wie z.B. LEONARDO, SOKRATES, TACIS, ERASMUS etc. gefördert werden, sowie Praktika im Rahmen des internationalen Austauschprogramms von Verbänden und öffentlich rechtlichen Einrichtungen oder studentischen Organisationen (z.B. Fachpraktika von Studenten ausländischer Hoch- und Fachhochschulen) bedürfen keiner Zustimmung durch die ZAV. Sie können den Visumantrag unmittelbar bei Ihrer Auslandsvertretung stellen.

Von der Bundesagentur für Arbeit vermittelte Praktika mit Höchstdauer von 9 Monaten

Hierunter fallen z.B. die von der ZAV vermittelten Praktikanten (z.B. in das Hotelgewerbe vermittelte Hotelfachschüler), für die die ZAV eine Vermittlungsbestätigung ausgestellt hat.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original mit einem Satz Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze (Original + einmal Kopien) in der unten genannten Reihenfolge.

Bitte die eingereichten Unterlagen NICHT tackern!

In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.

Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.

Zum Formular

Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Besitzen Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit?

Wenn Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, stellen Sie uns bitte Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro National De Estrangerios (RNE)“ zur Verfügung.

Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.

Praktikumsvertrag, aus dem die Höhe des monatlichen Entgelts hervorgeht.

Für den Fall das Ihr Praktikumsentgelt weniger als monatlich 939€ brutto beträgt, müssen zusätzliche Finanzierungsnachweise vorgelegt werden, z.B.

  • Einzahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von zurzeit 9.024 € auf ein Sperrkonto in Deutschland, von dem monatlich nur 1/12 des eingezahlten Betrages ausgezahlt werden darf. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei der Bank in Deutschland (gilt nur für Praktika, die im Zusammenhang mit einem laufenden Studium stehen)
  • Verpflichtungserklärung eines Einladers in Deutschland (Die Verpflichtungserklärung kann bei der für den Wohnort des Einladers zuständigen Ausländerbehörde unterzeichnet werden.)
  • Stipendienzusage (z.B. DAAD, Alexander-von-Humboldt-Stiftung, DFG, InWEnt, politische Stiftungen, öffentliche Hochschulen)

vgl. hierzu Informationen oben

Nach Prüfung Ihres Antrags werden im Falle einer Erteilung noch diese Unterlagen per Email nachgefordert:

Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums, sofern nicht bereits erfolgt, einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz für die Länge des gesamten Aufenthaltes mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 € oder 50.000 USD vorlegen.

Wenn ein langer oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, können manche Reisekrankenversicherungen in Ihren Bedingungen den Versicherungsschutz ausschließen. Auch bei einer „Incoming“- Versicherung kann diese Einschränkung bestehen, daher achten Sie bitte auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Ihrer Zusatzversicherung. Weitere Informationen hier.

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Gebühren

Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier


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