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Einreise

03.08.2020 - Artikel

Wichtiger Hinweis

Für Fragen zu den Auswirkungen des Corona-Virus auf (Wieder-)Einreisen nach Deutschland, wenden Sie sich an das zuständige Bundesministerium der Gesundheit (BMG): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html (deutsch). Dort finden Sie auch Hotlines zum Corona-Virus.  

Informationen, besonders im Hinblick auf Grenzkontrollen, Quarantäne, Befugnisse der Bundespolizei, Aussteigekarten, Zug- und Flugverkehr finden Sie hier:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html (deutsch)

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/EN/topics/civil-protection/coronavirus/coronavirus-faqs.html (englisch)

Reiseland Deutschland

Alle Informationen über Reisen und Reiseziele in Deutschland, sowie zahlreiche hilfreiche Tipps und links, um die geplante Reise nach Deutschland sorgenfrei zu gestalten, erhalten Sie Germany.Travel

Reiseerlaubnis für Minderjährige

Falls Ihr Kind alleine – oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reist, informieren Sie sich bitte über die hierzu vom Auswärtigen Amt gemachten Empfehlungen.

Ein Muster für eine Reisevollmacht finden Sie hier:

Reisevollmacht für minderjährige Reisende

Minderjährige Brasilianer/innen (unter 18 Jahren), die alleine oder in Begleitung nur eines Elternteils/Sorgeberechtigten reisen,  müssen gemäß Resolution Nr. 131 vom 26.05.2011 des Nationalen Justizrates (Conselho Nacional de Justiça) eine Reisegenehmigung vorweisen. Es empfiehlt sich, hiervon eine deutsche oder englische Übersetzung bei der Einreise in Deutschland mitzuführen.

Wenn Sie in Deutschland wohnen: Itamaraty

Wenn Sie in Brasilien wohnen, informieren Sie sich bitte hier

Einschränkungen

Welche Waren unterliegen in Deutschland Genehmigungspflichten oder Verboten? Was müssen Sie bei Geldmitteln beachten.

Barmittel

Jeder, der mit Barmitteln (Bargeld und Wertpapiere) im Gesamtwert von 10 000 Euro oder mehr aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in einen Nicht-EU-Staat ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden.

Bei der Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland dürfen Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge eingebracht werden. Als üblicher persönlicher Bedarf ist dabei ein Bedarf von maximal drei Monaten je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen. Besondere Bestimmungen sind für Arzneimittel zu beachten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (z.B. Morphin) und damit einer besonderen Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht durch den behandelnden Arzt bedürfen. Die aufgrund dieser ärztlichen Verschreibung für den eigenen Bedarf erworbenen Betäubungsmittel darf ein Reisender in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge aus Deutschland ausführen oder nach Deutschland einführen.
Es gibt jedoch auch Arzneimittel, die selbst für den eigenen Bedarf von Reisenden nicht nach Deutschland verbracht werden dürfen, z.B. gefälschte Arzneimittel oder besonders gefährliche und häufig im Doping verwendete Stoffe. Daneben können Präparate, die bestimmte pflanzliche oder tierische Stoffe enthalten, auch artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen.

Zum Schutz der öffentlichen Ordnung und der Bevölkerung ist es verboten, verschiedene als gefährlich eingestufte Hunderassen nach Deutschland einzuführen.

Die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, die zum eigenen Gebrauch oder Verbrauch des Empfängers bestimmt sind, ist grundsätzlich zulässig. Die Einfuhr bestimmter Lebens- und Futtermittel nach Deutschland kann jedoch aufgrund spezieller Regelungen beschränkt oder sogar generell verboten sein. Dies sind zum Beispiel Wildpilze, Kartoffeln, Kaviar vom Stör, Nahrungsergänzungsmittel, Lebens- und Futtermittel tierischer Herkunft.

Nachgeahmte oder gefälschte Waren dürfen nicht zu geschäftlichen Zwecken eingeführt werden. Bei nachgeahmten oder gefälschten Waren, die Sie in Ihrem persönlichen Gepäck als Tourist auf einer Reise nach Deutschland befördern, ohne dass dies einem kommerziellen Zweck dient, schreitet die Zollbehörde nach den Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes nicht ein.

Weitere Informationen erteilt auch Ibama

Für das Verbringen oder die Mitnahme von Waffen und Munition nach Deutschland sind grundsätzlich gewisse Erlaubnispflichten zu beachten.

Mehrwertsteuer-Rückerstattung

Beim Erwerb von Waren in Deutschland ist die Mehrwertsteuer (MwSt.) in Höhe von  7% bzw.  19% im Kaufpreis enthalten. Werden Waren von Kunden mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union (EU) erworben, und innerhalb von drei Monaten aus der EU exportiert, so kann die MwSt. zurückerstattet werden. Hierbei handelt es sich um eine Steuererleichterung des deutschen Staates gegenüber dem Verkäufer/der Verkäuferin, die von vielen Geschäften an die Kundschaft weitergegeben wird. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht.

Was muss ich tun, um die Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen?

1. Bereits beim Kauf der Ware in Deutschland müssen Sie dem Händler/der Händlerin mitteilen, dass die Ware zur Ausfuhr aus der EU bestimmt ist. Sie erhalten dann üblicherweise eine Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung oder Dokumente für das „Tax Free“-Verfahren.

2. Bei der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland müssen diese Vordrucke zusammen mit Ihrem Reisepass (als Nachweis Ihres Wohnsitzes außerhalb der EU) sowie den erworbenen Waren im Originalzustand gegenüber den deutschen Zollbehörden vorgelegt werden, damit die Ausfuhr amtlich bestätigt werden kann. Für die Bestätigung fallen keine Gebühren an. Sie finden die Zollstellen an allen internationalen Flughäfen innerhalb Deutschlands.
Bitte beachten Sie, dass zur Erstattung der MwSt. die Verbringung der Gegenstände ins Ausland innerhalb von drei Monaten nach Kauf erfolgt sein muss.

3. Sollten Sie einen „Tax Free Shopping Check“ erhalten haben, so werden Ihnen die Mehrwertsteuerauslagen in aller Regel direkt bei der Ausreise am „Tax Free“-Schalter in bar oder auf die eigene Kreditkarte erstattet.
Andere Abnehmerbescheinigungen sollten Sie nach Ausreise per Post an den Verkäufer/die Verkäuferin schicken und ihn/sie um Erstattung der Steuer bitten.

Ausfuhrbescheinigung durch eine deutsche Auslandsvertretung

Nur in begründeten Ausnahmefällen, in denen das Einholen der Bestätigung auf dem Ausfuhrformular bei einem deutschen Zollamt bei der Ausreise nicht möglich war, kann die Ausfuhrbestätigung durch die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung erteilt werden. Hierfür gelten die gleichen Voraussetzungen, wie bei der Ausfuhrbestätigung durch ein deutsches Zollamt.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • die ausgeführten Waren;
  • der Reisepass mit eingetragenem Wohnsitz in einem Staat außerhalb der Europäischen Union, alternativ Wohnsitzbescheinigung (Strom-/Gas-/Mobilfunkrechnung auf eigene Adresse);
  • die Originalrechnungen mit Ausfuhrvordrucken oder Tax Free Shopping Checks
  • der ausgefüllte Fragebogen
  • Nachweis, dass Sie die Ware im Reisegepäck ausgeführt haben (Flugticket)
  • Gebühr im Gegenwert von 34,07- Euro, zahlbar in brasilianischen Reais.
  • Die Gebühr ist für jede einzelne Bescheinigung/Rechnung zu entrichten. 

Eine Ausfuhrbescheinigung durch die Auslandsvertretung kann ausschließlich für in Deutschland gekaufte Waren erteilt werden, d.h. nicht für Waren, die in anderen EU-Ländern erworben wurden.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass die Ausfuhr der Waren innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt des Kaufs durch geeignete Unterlagen (z. B. Flugschein) nachzuweisen ist.

Merkblatt Ausfuhrbescheinigung PDF / 169 KB

Fragebogen zur Ausfuhr und Abnehmerbescheinigung PDF / 25 KB

Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung PDF / 481 KB

Reisen mit Tieren

1. Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in/durch die Europäische Union

Seit Juli 2004 gelten für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht – EU Ländern, sogenannten Drittländern, die Regelungen der Europäischen Verordnung EG Nr. 998/2003. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.

Die Tiere müssen grundsätzlich älter als drei Monate, gegen Tollwut geimpft und mit einem Transponder gekennzeichnet sein. Bei der Einreise in Deutschland muss eine Gesundheitsbescheinigung nach EU-einheitlichem Muster sowie der Nachweis über eine von einem dazu ermächtigten Tierarzt innerhalb einer Drei-Monats-Frist entnommene und in einem zugelassenen Labor untersuchte Blutprobe mitgeführt werden.

Für weitere Informationen, lesen Sie folgendes Merkblatt.


2. Reisen mit Heimvögeln

Die Einreise mit Heimvögeln aus anderen Ländern außerhalb der EU erfolgt unter kontrollierten Bedingungen, um eine Einschleppung und Ausbreitung der aviären Influenza zu vermeiden.

Für weitere Informationen, lesen Sie folgendes Merkblatt.

3. Reisen mit anderen Haustieren in/durch die Europäische Union

Anders als bei Hunden, Katzen, Frettchen und Vögeln ist die Ein- und Durchfuhr anderer Heimtiere innerhalb der EU nicht harmonisiert. Sie unterliegt deutschem Recht. Für weitere Informationen, lesen Sie folgendes Merkblatt.

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