Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visum zum Zweck der Wiedereinreise nach Deutschland
Allgemeine Informationen
Bei Wiedereinreise nach Deutschland nach vorherigem langfristigem Aufenthalt in Deutschland benötigen brasilianische Staatsangehörige grundsätzlich kein Visum.
Die erforderliche Aufenthaltserlaubnis ist nach Einreise innerhalb von 90 Tagen bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Die für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Dokumente entsprechen in der Regel den Unterlagen, die zur Beantragung eines Visums erforderlich sind (siehe Punkt Antragsunterlagen).
Sollte die Einreise von brasilianischen Staatsangehörigen nach Deutschland über Drittländer stattfinden, ist vorab in Erfahrung zu bringen, ob für dieses Drittland ein gesondertes Einreisevisum benötigt wird.
Nachfolgende Informationen richten sich hauptsächlich an allgemein visumpflichtige Drittstaatsangehörige.
Folgende Ausgangssituationen sind denkbar:
- Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses mit eingeklebtem Aufenthaltstitel. In diesem Fall müssen Sie sich zuerst einen neuen gültigen Reisepass beschaffen.
- Verlust oder Diebstahl Ihres deutschen elektronischen Aufenthaltstitels (Plastikkarte)
- Die Gültigkeitsdauer Ihres deutschen Aufenthaltstitels ist abgelaufen
- Ihr Reisepass ist abgelaufen oder wurde gestohlen, den Aufenthaltstitel haben Sie aber noch. In diesem Fall benötigen sie kein Visum. Sie können mit dem neuen Reisepass in Verbindung mit entweder dem alten entwerteten Reisepass mit eingeklebtem Aufenthaltstitel oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (Plastikkarte) wieder nach Deutschland einreisen. Dort müssen Sie dann bei der Ausländerbehörde vorsprechen.
Im Falle der Ausgangssituationen 1, 2 und 3 müssen Sie ein Visum zur Wiedereinreise beantragen. Bitte beachten Sie, dass die zuständige Ausländerbehörde dem Antrag nur zustimmen wird, wenn Ihr Recht auf Aufenthalt fortbesteht.
Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original mit einem Satz einfache Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze (Original + einmal Kopien) in der unten genannten Reihenfolge.
Bitte die eingereichten Unterlagen NICHT tackern!
In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.
Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.
Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier
Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
Besitzen Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit?
Wenn Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, stellen Sie uns bitte Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro National De Estrangerios (RNE)“ zur Verfügung.
Bitte legen Sie das Original und eine einfache Kopie (!) vor.
Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Passes oder des Aufenthaltstitels, das polizeiliche Verlustprotokoll mit deutscher Übersetzung
Bei Ablauf des Aufenthaltstitels legen Sie diesen bitte bei der Antragstellung vor. Bei Verlust legen Sie sofern möglich eine Kopie/Foto des Aufenthaltstitels vor.
- Antragstellung durch den oder die Sorgeberechtigten oder mit notariell beglaubigter Vollmacht des Sorgeberechtigten
- Passkopien der Sorgeberechtigten ggf. des Bevollmächtigten
- Geburtsurkunde des Kindes
Falls zutreffend:
- Gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht (zum Beispiel Scheidungsurteil) mit Übersetzung auf Deutsch
- Wenn ein Elternteil in Brasilien verbleibt, notariell beurkundete Einverständniserklärung zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland mit Übersetzung auf Deutsch
- Wenn vorhanden: Meldebescheinigung aus Deutschland
- Wenn vorhanden: Kopie des alten Passes/ Aufenthaltstitels
Bitte legen Sie einen Nachweis Ihrer aktuellen in Deutschland gültigen Versicherung vor. Sollte eine neue Versicherung möglich werden, beachten Sie bitte Folgendes: Wenn ein langer oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, können manche Reisekrankenversicherungen in Ihren Bedingungen den Versicherungsschutz ausschließen. Auch bei einer „Incoming“- Versicherung kann diese Einschränkung bestehen, daher achten Sie bitte auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Ihrer Zusatzversicherung. Weitere Informationen hier.
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
Gebühren
Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier