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Visum für Aupairaufenthalt

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Hier finden Sie Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen für einen Visumantrag zur Ausübung einer Beschäftitung als Au-pair

Allgemeine Informationen

  • Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/Legalisation vorgelegt werden.
  • Flugbuchungen sind zur Visumbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original plus einem Satz Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze in der unten genannten Reihenfolge.

Bitte die eingereichten Unterlagen NICHT tackern!

In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.

Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.

Zum Formular

Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Besitzen Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit?

Wenn Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, stellen Sie uns bitte Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro National De Estrangerios (RNE)“ zur Verfügung.

Bitte legen Sie das Original und eine einfache Kopie (!) vor.

Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.

Unterschriebener Au-pair-Vertrag nach dem von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlichten Muster (im Original mit zwei Kopien. Ein Ausdruck oder eine Faxkopie werden akzeptiert, wenn das Au-pair-Verhältnis auf Vermittlung einer Agentur mit RAL-Gütezeichen zustande kam.)

Au-pair Fragebogen ausgefüllt von der Gastfamilie.

Lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit mit einer Kopie.

Selbstverfasstes Motivationsschreiben mit einer Kopie; darin sollten die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und der erwartete berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne dargestellt werden.

Soweit vorhanden: Qualifikationsnachweise z. B. Diplome, Zeugnisse, Arbeitsbuch mit Übersetzung (im Original und mit zwei Kopien).

Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens, z.B. das Zertifikat „Start Deutsch 1“ des Goethe Instituts, ausgenommen deutsche Muttersprachler. (Nachweis durch Vorlage eines anerkannten Zertifikats im Original und eine Kopie). Die Institution, die des Sprachzertifikat Ausstellt muss ALTE-Zertifiziert sein

Krankenversicherung gem. EU-Norm (gültig für die Wohnsitznahme in Deutschland mit Geltungsbereich für den gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,-- €, gültig ab Tag der Einreise für den gesamten Aufenthalt)

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Gebühren

Die Gebühr beträgt für ein nationales Visum 75 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier

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