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Digitale Erfassung der Einreise in den Schengen-Raum (Entry/Exit System = EES)

13.07.2026 - Artikel

Entry/Exit System (EES)

Das digitale Entry/Exit System (= EES) ist am 10. April 2026 vollständig in Betrieb gegangen. Das System wird von allen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Irland und Zypern) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz an deren Außengrenzen eingesetzt.

Mit EES werden Ein- und Ausreisen von Personen digital registriert, die für einen Kurzaufenthalt (maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) in den Schengen-Raum reisen. Ausgenommen hiervon sind unter anderem Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz sowie Inhaber von Aufenthaltstiteln und Visa für den längerfristigen Aufenthalt.

An den Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen ändert EES nichts. Die Änderungen betreffen lediglich die Abläufe an den Grenzkontrollstellen, Reisende selbst müssen nichts weiter veranlassen:

  • Bei Einreise werden neben Angaben zu Person und Reisedokument auch biometrische Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbild) erfasst.
  • Reisedokumente werden nicht mehr analog gestempelt. Ein- und Ausreisen werden digital und in Übereinstimmung mit europäischem Datenschutzrecht gespeichert.
  • An ausgewählten Flughäfen finden Reisende Selbstbedienungs-Terminals, um den Prozess zu beschleunigen.

Was ist das Self-Service-System?

Die Selbstbedienungssysteme sind automatisierte Kioske, die sich vor der eigentlichen Grenzkontrolle befinden. Sie ermöglichen es Reisenden, ihre Dokumente zu scannen, die erforderlichen Reiseinformationen anzugeben sowie biometrische Daten wie Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild zu registrieren. Diese Systeme können nur verwendet werden, wenn Sie im Besitz eines biometrischen Reisepasses sind.

Diese Vorab-Registrierung ist nicht verpflichtend. Sie kann die Kontrollzeit am Grenzkontrollschalter jedoch verringern.

Wie ist ersichtlich, welche Daten im EES gespeichert sind?

Die oder der Betroffene hat das Recht einen Antrag auf Zugang zu ihren/seinen gespeicherten Daten zu stellen, sowie auf Berichtigung, Löschung oder Vervollständigung derer. Wenn Sie im Besitz eines deutschen Personalausweises, eines elektronischen Aufenthaltstitels oder einer eID für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind, können Sie den Antrag online über das Bundesportal stellen.

Ansonsten kann der Antrag zurzeit nur postalisch gestellt werden. Das entsprechende Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts.

Wie lange darf ich bleiben?

Bezüglich der verbleibenden zulässigen Aufenthaltsdauer stellt die Europäische Union einen Web-Dienst zur Verfügung, mit dem diese geprüft werden kann. Der Web-Dienst kann über die offizielle Webseite Travel to Europe abgerufen werden.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen stehen auf den Webseiten der Europäischen Union und der Bundespolizei zur Verfügung.

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