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Nationale Visa - Aufenthalte über 90 Tage
Ob Sie für Ihren Langzeitaufenthalt in Deutschland ein nationales Visum benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Grund Ihres Aufenthalts ab.
Ausländerinnen und Ausländer, die einen Aufenthalt von über drei Monaten oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland planen, sind grundsätzlich visumpflichtig.
Hiervon ausgenommen sind deutsche Staatsangehörige, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, EWR-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können darüber hinaus einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen.
Brasilianische Staatsangehörige können - sofern keine Erwerbstätigkeit beabsichtigt ist - visumfrei einreisen und sich die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einholen (z.B. für Studium, Schulaustausch, Sprachkurs, Familiennachzug, Eheschließung und nachfolgender Daueraufenthalt). Dies gilt auch für folgende Staatsangehörige: Andorra, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino.
Nach der Einreise erteilt die Ausländerbehörde auf Grundlage des zuvor von der deutschen Auslandsvertretungen ausgestellten Visums eine Aufenthaltserlaubnis.
Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit als die zuvor genannten, können Sie sich hier über eine mögliche Visumpflicht informieren.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen für die Erteilung von Visa für längerfristige Aufenthalte bzw. für Aufenthalte, die zu einer Erwerbstätigkeit berechtigen finden Sie hier.