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Verlust oder Ablauf einer Urkunde oder eines Staatsangehörigkeitsausweises

Artikel

Einbürgerungsurkunde

Ich habe meine Einbürgerungsurkunde verloren. Was kann ich nun tun?

Bei Verlust der Einbürgerungsurkunde wird keine neue Urkunde ausgestellt. Sie können jedoch eine beglaubigte Kopie der Aktendurchschrift beantragen.

  • Ihre Urkunde wurde vom Bundesverwaltungsamt ausgestellt:
    Schreiben Sie eine Mail an das Bundesverwaltungsamt und geben Sie Ihr altes Aktenzeichen an.
  • Ihre Urkunde wurde von einer deutschen Inlandsbehörde ausgestellt:
    Schreiben Sie eine Mail an die Inlandsbehörde und geben Sie Ihr altes Aktenzeichen an.

Staatsangehörigkeitsausweis

Ich habe meinen Staatsangehörigkeitsausweis verloren.
Muss ich einen neuen Ausweis beantragen?

Ja. Bei Verlust des Staatsangehörigkeitsausweises wird kein neuer Ausweis ausgestellt. Bitte beantragen Sie ein erneutes Feststellungsverfahren, bei dem Sie nachweisen, dass Sie (noch) in Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind.

Mein Staatsangehörigkeitsausweis ist abgelaufen.
Muss ich einen neuen Ausweis beantragen?

Nein. Es ist nicht immer ein aktuell gültiger Staatsangehörigkeitsausweis als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit nötig. Wiederholungsanträge sind nicht erforderlich. Sehr oft können Betroffene auch mit ihrem bisher befristeten – inzwischen jedoch abgelaufenen – Staatsangehörigkeitsausweis den Nachweis erbringen.

Ich besitze nur noch eine einfache Kopie meines Staatsangehörigkeitsausweises.
Muss ich einen neuen Ausweis beantragen?

Ja. Bitte beantragen Sie einen neuen Ausweis in einem Feststellungsverfahren, bei dem Sie nachweisen, dass Sie (noch) in Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, wenn das Original oder die beglaubigte Kopie verloren gegangen ist.

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