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Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Sie würden gerne wissen, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben? Sie wünschen allgemeine Informationen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit?
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird hauptsächlich durch Abstammung (Geburt), durch Legitimation, Adoption, Einbürgerung, Erklärung oder Geburt in Deutschland nach 2000 erworben. Entsprechende Informationen finden Sie in den nachfolgenden Abschnitten.
Erwerb durch Abstammung
Der Großteil der deutschen Staatsangehörigen hat die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt durch Abstammung von einem deutschen Elternteil erhalten. Ob dies auf Sie zutrifft oder nicht, hängt davon ab, wann Sie geboren wurden und, ob Ihre Eltern bei Ihrer Geburt verheiratet waren.
Wenn Ihre Eltern zum Zeitpunkt Ihrer Geburt verheiratet waren, wählen Sie bitte hier Ihr Geburtsdatum aus:
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihr Vater zu diesem Zeitpunkt deutscher Staatsangehöriger war.
War nur Ihre Mutter deutsch, konnten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Sie erhalten. Es gab bis 1978 eine Möglichkeit die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich durch Erklärung zu erhalten.
Wurde keine Erklärung innerhalb der Frist abgegeben, haben Sie seit dem 20.08.2021 die Möglichkeit eine Erklärung zugunsten des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit abzugeben. Weitere Informationen zur Einbürgerung finden Sie hier
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihr Vater zu diesem Zeitpunkt deutscher Staatsangehöriger war.
War nur Ihre Mutter deutsch, konnten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nur erhalten, wenn Sie sonst staatenlos geworden wären.
Wenn Sie mit Geburt eine andere Staatsangehörigkeit erhalten haben und nur Ihre Mutter deutsch war, gab es bis zum 31.07.1977 eine Möglichkeit, die Staatsangehörigkeit nachträglich durch Erklärung zu erhalten.
Wurde keine Erklärung innerhalb der Frist abgegeben, haben Sie seit dem 20.08.2021 die Möglichkeit eine Erklärung zugunsten des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit abzugeben. Weitere Informationen zur Einbürgerung finden Sie hier
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihr Vater oder Ihre Mutter zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige waren
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihr Vater oder Ihre Mutter zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige waren.
Achtung: Wenn Sie im Ausland geboren wurden und Ihr deutscher Elternteil ebenfalls nach 31.12.1999 im Ausland geboren wurde, sind Sie nicht Deutsch. Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn Ihre Geburt innerhalb eines Jahres in Deutschland registriert wurde. Mehr Informationen hier: Geburt im Ausland
Wenn Ihre Eltern bei Ihrer Geburt - nicht - verheiratet waren, wählen Sie bitte hier Ihr Geburtsdatum aus:
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihre Mutter zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige war.
Wenn nur Ihr Vater deutsch war, haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erhalten. Sie können allenfalls durch Legitimation deutsch geworden sein, wenn Ihre Eltern später geheiratet haben.
Es gab weiterhin eine Möglichkeit die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung bis zum 23. Geburtstag zu erwerben, wenn gewisse Voraussetzungen wie ein dreijähriger Wohnsitz in Deutschland erfüllt waren.
Sollte diese Erklärung nicht (erfolgreich) abgegeben worden sein, haben Sie seit dem 20.08.2021 die Möglichkeit eine Erklärung zugunsten des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit abzugeben. Weitere Informationen zur Einbürgerung finden Sie hier
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige waren.
Wenn nur Ihr Vater deutsch war, muss jedoch die rechtliche Vaterschaft entweder anerkannt oder ein gerichtliches Feststellungsverfahren eingeleitet sein, bevor Sie das 23. Lebensjahr vollendet haben. Die biologische Vaterschaft alleine reicht nicht aus.
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige waren.
Wenn nur Ihr Vater deutsch war, muss jedoch die rechtliche Vaterschaft entweder anerkannt oder ein gerichtliches Feststellungsverfahren eingeleitet sein, bevor Sie das 23. Lebensjahr vollendet haben. Die biologische Vaterschaft alleine reicht nicht aus.
Achtung: Wenn Sie im Ausland geboren wurden und Ihr deutscher Elternteil ebenfalls nach 31.12.1999 im Ausland geboren wurde, sind Sie nicht Deutsch. Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn Ihre Geburt innerhalb eines Jahres in Deutschland registriert wurde. Mehr Informationen hier: Geburt im Ausland
Erwerb durch Legitimation
Nichtehelich geborene Kinder konnten zwischen 01.01.1914 und 30.06.1998 die deutsche Staatsangehörigkeit durch Eheschließung ihrer rechtlichen Eltern erwerben.
Erwerb durch Geburt in Deutschland
Seit dem 01.01.2000 können auch Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn sie auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland geboren werden (ius soli).
Voraussetzung ist, dass zumindest ein Elternteil bei Geburt seit mindestens acht Jahren seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Bei Geburt des Kindes ab dem 28.08.2007 muss zumindest ein Elternteil zudem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben. Wenn die Voraussetzungen nur auf den Vater zu treffen, muss zudem die rechtliche Vaterschaft entweder anerkannt oder ein gerichtliches Feststellungsverfahren eingeleitet sein, bevor das Kind sein 23. Lebensjahr vollendet hat. Die biologische Vaterschaft alleine reicht nicht aus.
Kinder die vor dem 01.01.2000 geboren wurden können nicht rückwirkend durch diese Regelung die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Kinder, die am 01.01.2000 jünger als zehn Jahre alt waren, hatten die Möglichkeit innerhalb eines Jahres eine Einbürgerung zu beantragen, wenn die oben genannten Voraussetzungen gegeben waren.
Erwerb durch Adoption
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann seit dem 01.01.1977 auch durch Adoption durch einen deutschen Elternteil erworben worden sein. Wenn die Adoption außerhalb Deutschlands erfolgt, muss diese gewisse Voraussetzungen erfüllen (siehe Auslandsadoption).
Für Kinder, die zwischen dem 01.01.1959 und dem 31.12.1976 durch einen deutschen Elternteil adoptiert wurden, gab es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung zu erwerben. Das Erklärungsrecht ist mit dem 31.12.1979 abgelaufen.
Erwerb durch Eheschließung
Seit dem 01.01.1970 ist die Eheschließung mit einem/einer Deutschen kein automatischer Erwerbsgrund mehr. Ehepartner von deutschen Staatsangehörigen können seither bei Wohnsitz im Inland nur noch unter den Voraussetzungen des §§ 8 und 9 Staatsangehörigkeitsgesetz eingebürgert werden.
Bei Eheschließung mit einem Deutschen von 01.04.1953 bis 31.12.1969 gab es für ausländische Frauen, diverse Möglichkeiten die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen, u.a. durch Erklärung oder Einbürgerung.
Bei Eheschließung mit einem Deutschen von 01.01.1914 bis zum 31.03.1953 erhielten ausländische Frauen, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Erwerb durch Einbürgerung
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann zudem u.a. auch durch Einbürgerung erworben worden sein.
Sonstige Erwerbsgründe
Deutsche in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik waren und sind i.d.R. noch heute deutsche Staatsangehörige. Besondere Vorschriften gelten auch für die Angehörigen der deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa, die die deutsche Staatsangehörigkeit unter Umständen durch Sammeleinbürgerungen während der Zeit des zweiten Weltkrieges erhalten haben.
Sollte keine der genannten Punkte auf Sie zutreffen und Sie dennoch der Meinung sein, dass Sie Deutsch sind, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.