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Nichterwerb bei Geburt im Ausland (Generationenschnitt)

Artikel

Ab 2000 im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren sind, werden nur durch rechtzeitige Geburtsregistrierung innerhalb eines Jahres deutsch.

Wer ist betroffen?

Ihr Kind erwirbt nicht automatisch durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn

  • Ihr Kind im Ausland geboren wird, und
  • Ihr Kind automatisch durch Geburt eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt.

UND

  • Sie (der einzige deutsche Elternteil oder beide deutschen Elternteile) nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden, und
  • Sie (der einzige deutsche Elternteil oder beide deutschen Elternteile) zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben (ein bloßer Meldewohnsitz ist irrelevant)

Wie erhält mein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit?

Sie, als sorgeberechtigte Eltern, müssen innerhalb eines Jahres nach Geburt Ihres Kindes beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Antrag auf Beurkundung der Geburt im Geburtenregister stellen. Ihr Kind erwirbt dann rückwirkend ab Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.


Beispiel

Am 01.02.2000 wird Juliana in Brasilien geboren. Sie hat die deutsche und die brasilianische Staatsangehörigkeit.

Im Jahr 2020 heiratet Juliana den brasilianischen Staatsangehörigen Matheus. Am 23.05.2023 kommt ihr gemeinsamer Sohn Marcos in Brasilien zur Welt.

Ergebnis: Obwohl seine Mutter deutsche Staatsangehörige ist, erwirbt Marcos nicht automatisch durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Damit Marcos die deutsche Staatsangehörigkeit, muss bis 22.05.2024 (innerhalb eines Jahres) ein Antrag auf Beurkundung der Geburt gestellt werden.

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