Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

FAQ für Staatsangehörigkeit

FAQ

FAQ

Nein, die Unterschrift muss nicht beglaubigt werden. Es reicht aus, wenn Sie im Original auf dem Antragsformular unterschreiben. Digitale Signaturen werden leider nicht akzeptiert.

Nein, es ist nicht notwendig von den RGs oder Reisepässen eine Übersetzung anfertigen zu lassen.

In der Erfahrung der deutschen Generalkonsulate in Brasilien ist eine Apostille nicht notwendig, auch wenn im Merkblatt des BVAs dies grundsätzlich von ausländischen Urkunden verlangt wird.

  • Geburtsurkunden: inteiro teor
  • Heiratsurkunden: jegliche Form
  • Sterbeurkunden: jegliche Form

Nein, es reicht, wenn ein Familienmitglied die Anträge der Familie abgibt.

Das Bundesverwaltungsamt sendet eine Empfangsbestätigung zu. Dies kann allerdings mehrere Monate dauern, da die Erfassung der Posteingänge aufgrund der Menge länger dauert.

Leider gibt es aktuell keine Möglichkeit, Ihr Verfahren beim Bundesverwaltungsamt (digital) zu begleiten. In der Regel erhalten Sie nach einigen Monaten eine Eingangsbestätigung. Danach werden Sie nicht mehr kontaktiert, bis Ihr Antrag entschieden wurde oder ggfs. eine Unterlage nachgefordert ist.

Sie können sich hier über die aktuellen Bearbeitungszeiten informieren.

Das Bundesverwaltungsamt und das Generalkonsulat treten grundsätzlich per Mail mit Ihnen in Kontakt.

Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Bearbeitungszeiten. Dazu müssen Sie wissen, welches Verfahren Sie damals beantragt haben.

Ist die Bearbeitungszeit vorbei, können Sie das BVA um einen Sachstand bitten. Schreiben Sie auf Deutsch oder Englisch eine Mail an: staatsangehoerigkeit@bva.bund.de. Geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum an.

Bitte schreiben Sie keine Mail, wenn die Bearbeitungszeit noch läuft.

Antragstellende (Ich)

  • Antragsformular F komplett ausgefüllt (am PC) und unterschrieben
  • RG/Reisepass
  • brasilianische Geburtsurkunde (inteiro teor) mit Übersetzung
  • brasilianische Heiratsurkunde mit Übersetzung

Vorfahr:in (Vater/Mutter)

  • Formular V komplett ausgefüllt (am PC)
  • brasilianische Geburtsurkunde (inteiro teor) mit Übersetzung
  • brasilianische Heiratsurkunde mit Übersetzung

Cousin:e

  • Staatsangehörigkeitsausweis (einfache Kopie)

Die Unterlagen unseres gemeinsamen Verwandten hat mein:e Cousin:e in ihrem Verfahren an das Bundesverwaltungsamt gesendet. Deshalb muss man diese nicht noch einmal zusenden:

Sie finden im Internet Beispiele für die alt-deutsche Schreibschrift. Diese können Ihnen beim Lesen helfen.

nach oben