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Bearbeitungszeiten und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit ist aufgrund der verschiedenen Lebensgeschichten hinter jedem Antrag sehr unterschiedlich. Oft fordert das Bundesverwaltungsamt noch zusätzliche Unterlagen bei deutschen Behörden nach. Die beim Bundesverwaltungsamt eingehenden Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass die Auslandsvertretungen in Brasilien keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit hat. Sachstandsanfragen bei den Generalkonsulaten oder dem Bundesverwaltungsamt beschleunigen die Bearbeitung Ihres Antrags nicht.
Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für Anträge aus Brasilien sind in dieser Tabelle zusammengefasst:
Feststellungsverfahren (§30 StAG) | 2,5 bis 3 Jahre |
Erwerb durch Erklärung (§5 StAG) | 2 bis 2,5 Jahre |
Wiedergutmachungseinbürgerung nach Entzug (Art. 116 Abs. 2 GG) | 1,5 Jahre |
Wiedergutmachungseinbürgerung nach Verfolgung (§15 StAG) | 2,5 Jahre |
Gebühren
Die Gebühr ist nach Abschluss des Verfahrens direkt an das Bundesverwaltungsamt als internationale Überweisung zu zahlen. Sie werden hierzu entsprechend durch die Auslandsvertretungen in Brasilien informiert.
Je nach Verfahren sind folgende Gebühren an das Bundesverwaltungsamt zu zahlen:
Staatsangehörigkeitsausweis | 51,00 € |
Erwerb durch Erklärung | gebührenfrei |
Wiedergutmachungseinbürgerung nach Entzug | gebührenfrei |
Wiedergutmachungseinbürgerung nach Verfolgung | gebührenfrei |
Hinweis: Auch bei einer Ablehnung fallen Gebühren an.
Die Dienstleistung der Auslandsvertretungen in Brasilien ist gebührenfrei.