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Sozialversicherungsabkommen
Das Abkommen ist am 1. Mai 2013 in Kraft getreten und regelt die Beziehungen der Föderativen Republik Brasilien und der Bundesrepublik Deutschland vor allem auf dem Gebiet der Rentenversicherung.
Allgemeines
Das Abkommen erleichtert vor allem den Erwerb von Rentenansprüchen, indem deutsche und brasilianische Zeiten für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen (zum Beispiel für die Wartezeit) zusammengerechnet werden. Das ermöglicht – insbesondere brasilianischen Staatsangehörigen – in vielen Fällen erst, überhaupt einen Rentenanspruch zu realisieren. Außerdem regelt das Abkommen, in welchem Abkommensstaat bei einer Beschäftigung in Deutschland oder Brasilien Beiträge zu zahlen sind.
Das Abkommen gilt in erster Linie für deutsche und brasilianische Staatsnagehörige. Da es sich aber um ein sogenanntes offenes Abkommen handelt, betrifft es auch Menschen, die irgendwann in Deutschland, Brasilien oder in beiden Staaten Beiträge gezahlt haben, und deren Hinterbliebene. Die Staatsangehörigkeit, der sonstige Status (Flüchtling oder Staatenloser) und der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts spielen dabei keine Rolle.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.
Wo beantrage ich meine Rente?
Wohnen Sie in Brasilien, stellen Sie Ihren Antrag auf Leistungen bei den Zweigstellen des Instituto Nacional do Seguro Social (INSS). Dieser Antrag gilt nach dem Abkommen gleichzeitig auch als Antrag auf eine deutsche Rente. Die zuständige Verbindungsstelle des INSS im Verhältnis zu Deutschland leitet dann alle weiteren Schritte ein.
Kontakt in Brasilien
Mit Fragen zu Ihrer brasilianischen Rentenversicherung wenden Sie sich bitte an folgende Anschrift:
Instituto Nacional do Seguro Social – INSS
APS Atendimento Acordos Internacionais Florianopolis
Rua Felipe Schmidt, 331 – 4.andar – Ed. Atico Leite
88.010-000 Florianopolis/SC
BRASILIEN
Telefon 0055 48 3298-8125
Telefax 0055 48 3216-7231
E-Mail: apsai20001130@inss.gov.br
Internet: https://www.gov.br/inss/pt-br
Kontakt in Deutschland
Mit Fragen zu Ihrer deutschen Rentenversicherung können Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, die Deutsche Rentenversicherung Bund oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Vertragstext
Auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich den Vertragstext des deutsch-brasilianischen Sozialversicherungsabkommens bestellen. Folgen Sie diesem Link.