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Sozialversicherungsabkommen

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Verbesserungen für Versicherte mit deutschen und brasilianischen Rentenversicherungszeiten

Am 01. Mai 2013 trat das deutsch-brasilianische Sozialversicherungsabkommen in Kraft, welches Vereinfachungen für Rentenversicherte mit sich bringt.

Sind diese neuen Regelungen für mich interessant?

Das Abkommen vereinfacht den Zugang zu Rentenleistungen für Versicherte, die sowohl in Deutschland als auch in Brasilien Rentenversicherungszeiten verbracht haben.

Welche Rententräger sind zuständig?

Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Braslien haben sollten Sie, wenn Sie zum o.g. Personenkreis zählen, Ihre Leistungen bei dem brasilianischen Instituto Nacional de Seguro Social (INSS) beantragen. Sie können den Antrag auch bei dem zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger, der Deutsche Rentenversicherung Bund, der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der DRV Nordbayern stellen. Die Leistungen werden weiterhin vom jeweiligen Träger gezahlt.

Können Wartezeiten zusammengerechnet werden?

Die Erfüllung der Wartezeit (Mindestversicherungszeit) sowohl für deutsche als auch brasilianische Renten als Voraussetzung für einen Rentenanspruch kann durch Zusammenrechnung der Versicherungszeiten in Deutschland und Brasilien erfüllt werden.

Wen kontaktiere ich für weiterführende Informationen?

Kontaktinformationen und weitergehende Beratung finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund (www.deutsche-rentenversicherung.de), über die E-Mail drv@drv-bund.de bzw. über die Servicetelefone der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern (+49 921 607-0) oder der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn[1]See (+49 234 304-0).

Für alle Anliegen sollten Sie bei Kontaktaufnahme Ihre Versicherungsnummer und gegebenenfalls das Bearbeitungskennzeichen bereit halten.


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