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Namenserklärung oder -änderung
Haben Sie Ihren Nachnamen geändert oder sind Elternteil eines im Ausland geborenen deutschen Kindes? Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung einer Namenserklärung.
Haben Sie seit der Ausstellung Ihres letzten Reisepasses Ihren Nachnamen geändert oder sind Elternteil eines im Ausland geborenen deutschen Kindes? Unter Umständen ist vor Antragstellung die Abgabe einer Namenserklärung für Sie selbst und/oder Ihr Kind erforderlich.
Familienrechtliche Ereignisse im Ausland (also z.B. Geburt, Heirat, Scheidung) haben oftmals keine Auswirkungen auf den Namen des deutschen Staatsbürgers. Damit ein Name für den deutschen Rechtsbereich wirksam erworben/geändert wird (und somit dieser z. B. auch in ein deutsches Ausweispapier - Reisepass oder Personalausweis - eingetragen werden kann), ist oftmals eine sogenannte Namenserklärung notwendig.
Die Namenserklärung kann bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung abgegeben werden, welche die Erklärung dann an das zuständige Standesamt in Deutschlandweiterleitet. Das Standesamt legt die Namensführung verbindlich fest.
Erst nach Erhalt der Namensbescheinigung können Sie einen Reisepass auf den neuen Namen beantragen.
Wird ein Kind deutscher Eltern außerhalb Deutschlands geboren, steht die Namensführung des Kindes nach deutschem Recht nicht in jedem Fall automatisch fest, selbst wenn in der ausländischen (z.B. brasilianischen) Geburtsurkunde des Kindes bereits ein Nachname vermerkt ist.
Gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Lesen Sie das Merkblatt:
Merkblatt Namenserklärung Volljährige
Merkblatt Namenserklärung für ein Kind
Über Ihre namensrechtlichen Möglichkeiten klärt Sie das Merkblatt Namensrecht auf.
2. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus:
3. Nachdem Sie alles beisammen haben, gehen Sie zu der für Sie zuständigen Auslandsvertretung. Sie benötigen hierfür einen Termin
Wenn Sie eine Ehe geschlossen und bei Eheschließung keine Namenserklärung abgegeben haben, die in Deutschland wirksam ist, ändert sich Ihr Name nicht. Dies ist z.B. auch dann der Fall, wenn bei der Eheschließung in Brasilien nur einer der beiden Ehegatten seinen Namen geändert hat.
Ohne Namenserklärung kann kein neuer Reisepass mit dem Ehenamen ausgestellt werden.
Gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Lesen Sie das Merkblatt:
Über Ihre namensrechtlichen Möglichkeiten klärt Sie das Merkblatt Namensrecht auf.
2. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus:
3. Nachdem Sie alles beisammen haben, gehen Sie zu der für Sie zuständigen Auslandsvertretung. Sie benötigen hierfür einen Termin
Nach deutschem Recht führt der verwitwete oder geschiedene Ehegatte den während der Ehe geführten Namen auch nach deren Beendigung weiter. Er hat allerdings das Recht, durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen, oder, falls dieser vom Geburtsnamen abweicht, auch den vor der Ehe geführten Namen wieder anzunehmen. Dafür ist eine Erklärung gegenüber einem deutschen Standesbeamten notwendig.
Gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Lesen Sie das Merkblatt:
2. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus:
3. Nachdem Sie alles beisammen haben, gehen Sie zu der für Sie zuständigen Auslandsvertretung. RK-Terminbuchung. Sie benötigen hierfür einen Termin