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Namensführung nach Eheschließung

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Möchte der deutsche Ehegatte einen Ehenamen führen, kann für den deutschen Rechtsbereich eine Namenserklärung der Eheleute erforderlich sein. Sie muss vor der Neuausstellung eines Passes auf den neuen Ehenamen abgegeben werden.

Hinweise zur Eheschließung von deutschen Staatsangehörigen in Brasilien

Diese Hinweise sollen Ihnen als erste Orientierung dienen und beruhen in erster Linie auf dem Erfahrungswissen der deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien. Sie ersetzen nicht das Einholen von konkreten Informationen und Auskünften seitens der zuständigen brasilianischen Behörden (Trauungsstandesamt, brasilianische Auslandsvertretungen in Deutschland). Nur diese können Sie verbindlich in dieser Angelegenheit informieren.

Um als deutscher Staatsangehöriger in Brasilien heiraten zu können, sollten Sie sich mindestens 30, je nach Standesamt sogar bis zu 45 Tage am Eheschließungsort aufhalten – u. a. für die Bestellung des Aufgebots. Eine für Brasilien einheitliche Regelung gibt es nicht, so dass es für konkrete Auskünfte der unbedingten Kontaktaufnahme mit dem spezifischen brasilianischen Trauungsstandesamt bedarf. Im Einzelfall und sofern ein wichtiger, zu benennender Grund vorliegt, kommt eine Kürzung der „Aufenthaltsfrist“ in Betracht, die jedoch der Genehmigung durch den zuständigen brasilianischen Richter bedarf.

Sie sollten zunächst bei dem zuständigen brasilianischen Standesbeamten anfragen, welche Unterlagen benötigt werden. Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, dass alle nicht- portugiesischsprachigen Urkunden in der Regel in Deutschland mit einer von einem vereidigten Übersetzer* erstellten portugiesischen Übersetzung sowie einer Apostille vorzulegen sind. Hinweise zur Apostille finden Sie hier

*Bitte beachten: In Brasilien können hiesige vereidigte Übersetzer („tradutor juramentado“, entsprechende Listen finden Sie auf den Homepages der deutschen Auslandsvertretungen) diese Übersetzungen erstellen. In Deutschland kann eine entsprechende Übersetzung durch einen bei einem Landgericht eingetragenen Übersetzer getätigt werden, jedoch bedarf es zur Anerkennung der Übersetzung durch brasilianische Behörden i. d. R. auch der Apostille.

In der Regel sind von dem/der deutschen Verlobten folgende Unterlagen vorzulegen:

  • gültiger deutscher Reisepass mit brasilianischem Einreisestempel
  • Geburtsurkunde, die nicht älter als 6 Monate sein darf
  • ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis mit Apostille (s. hierzu auch das auf unserer Homepage eingestellte Informationsblatt)
  • ggf. Nachweis über die Auflösung einer Vorehe (rechtskräftiges und ggfs. vom brasilianischen Obersten Gericht (STJ) anerkanntes Scheidungsurteil, Sterbeurkunde).

Bitte beachten Sie, dass bei der Eheschließung in Brasilien eine Erklärung zum Güterstand abgegeben werden muss. Der Güterstand wird in der Heiratsurkunde vermerkt und ist für den brasilianischen Rechtsbereich endgültig. Es empfiehlt sich aus diesem Grund, sich vor der Eheschließung von einem brasilianischen (s. Rechtsanwaltslisten der deutschen Auslandsvertretungen) und möglichst auch einem deutschen Rechtsanwalt güterrechtlich beraten zu lassen.

Bei der Trauung müssen zwei Zeugen mit gültigem Ausweis/Reisepass zugegen sein. Ein Dolmetscher ist nur dann erforderlich, wenn die Heiratswilligen die Sprache nicht beherrschen, da sie über die mit der Eheschließung einhergehenden Rechte und Pflichten, informiert sein müssen.

Auch das brasilianische Recht räumt den Ehepartnern im Rahmen der Eheschließung die Möglichkeit der Abgabe von Namenserklärungen ein, die – je nach Einzelfall – auch für den deutschen Rechtsbereich gültig sein können. Wir empfehlen Ihnen aus diesem Grund, sich vor der Eheschließung in namensrechtlicher Hinsicht von der für Ihren brasilianischen Wohnsitz oder Eheschließungsort zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder dem Standesamt an Ihrem deutschen Wohnsitz beraten zu lassen.

Da brasilianische Personenstandsurkunden häufig nicht unmittelbar in Deutschland anerkannt werden, empfiehlt es sich auf jeden Fall nach der Eheschließung, die Heiratsurkunde von der zuständigen Behörde in Brasilien mit einer Apostille versehen zu lassen.

Eine in Brasilien geschlossene Ehe ist grundsätzlich unmittelbar auch in Deutschland wirksam. Es ist deshalb nicht notwendig, dass die in Brasilien geschlossene Ehe in Deutschland registriert oder nachbeurkundet wird. Auf Wunsch kann jedoch die in Brasilien geschlossene Ehe in einem deutschen Eheregister beurkundet werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Antrag auf Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe in einem deutschen Eheregister gem. § 34 PStG“.

Durch eine Heirat bekommt ein nach Brasilien als Tourist eingereister Ausländer nicht automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung. Die Frage der Aufenthaltsgenehmigung für einen längerfristigen Aufenthalt in Brasilien ist unabhängig von der Eheschließung zu betrachten.

Allgemeiner Hinweis: Für Fragen zu deutschen Visa für ausländische Ehegatten deutscher Staatsangehöriger konsultieren Sie bitte unsere Homepage

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