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Geburt
In diesem Abschnitt sind Informationen zu den Unterlagen zur Geburt eines Kindes.
Mit der Geburt eines Kindes beginnt für viele Eltern ein neuer Lebensabschnitt, der auch viele rechtliche Fragen aufwirft. Im Folgenden haben wir Informationen zu den häufigsten Fragen bereitgestellt, die von jungen Eltern an die deutsche Auslandsvertretung herangetragen werden.
Geburtsanzeige und Geburtsurkunde
Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Anzeige einer im Ausland erfolgten Geburt eines Deutschen oder zur Beantragung einer deutschen Geburtsurkunde. Beides ist in der Regel auch nicht notwendig, da die brasilianische Geburtsurkunde (mit Apostille und Übersetzung) von deutschen Behörden anerkannt wird.
Eine Geburtsanzeige in Deutschland oder die Beantragung einer deutschen Geburtsurkunde kann trotzdem in Ausnahmefällen empfehlenswert sein, zum Beispiel, wenn der Wohnsitz des Kindes in absehbarer Zeit nach Deutschland verlegt werden soll. Außerdem müssen deutsche Eltern, die nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden und dort ihren Aufenthalt haben, die Geburt ihres Kindes innerhalb eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anzeigen, damit die Kinder ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Lesen Sie das Merkblatt:
3. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus:
5. Nachdem Sie alles beisammen haben, gehen Sie zu der für Sie zuständigen Auslandsvertretung. Sie benötigen hierfür einen Termin
Deutsche Geburtsurkunden für in Brasilien geborene Personen
Wurde die Geburt bereits bei einem deutschen Standesamt angezeigt, können Sie jederzeit dort Geburtsurkunden nachbestellen. Das Verfahren ist identisch mit dem Verfahren zur Beschaffung einer Geburtsurkunde für eine in Deutschland geborene Person.
Die Adresse des Standesamts 1 in Berlin lautet:
Standesamt I
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin (Mitte)
Germany
E-Mail: urkundenstelle@labo.berlin.de
Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, ist eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich.
Eine Vaterschaftsanerkennung nach brasilianischem Recht ist möglich und auch in Deutschland rechtsgültig,
- wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Brasilien hat oder
- wenn der Vater brasilianischer (und nicht deutscher) Staatsangehöriger ist.
Ist die Mutter Deutsche, der Vater brasilianischer Staatsangehöriger, muss allerdings nach der brasilianischen Vaterschaftsanerkennung in der deutschen Auslandsvertretung noch die Zustimmung der Mutter beurkundet werden.
Eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht ist möglich,
- wenn das Kind, zu dem die Vaterschaft anerkannt werden soll, seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat das Kind dort, wo es seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt hat, also dort, wo es wirklich lebt, unabhängig vom melderechtlichen Wohnsitz der Eltern) oder
- wenn der anerkennende Mann deutscher Staatsangehöriger ist (auch wenn er außerdem eine fremde Staatsangehörigkeit besitzt) oder c) wenn der anerkennende Mann staatenlos, Asylberechtigter oder internationaler Flüchtling im Sinne von Artikel 12 der Genfer Flüchtlingskonvention ist und er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Nähere Informationen, wie der Vater die Vaterschaft anerkennen kann, finden Sie im untenstehenden Merkblatt zur Vaterschaftsanerkennung.
Beschaffung einer Geburtsurkunde für in Deutschland geborene Personen
Geburtsurkunden werden in Deutschland von dem Standesamt des Ortes ausgestellt, an dem eine Person geboren ist. Zur Beschaffung einer Geburtsurkunde aus Deutschland müssen Sie sich deshalb an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt wenden. Register für eingemeindete Ortsteile werden in der Regel vom Standesamt der übergeordneten Gemeinde aufbewahrt.
Die Anschrift des zuständigen Standesamtes können Sie finden, indem Sie im Internet mit folgenden Suchbegriffen arbeiten: Standesamt + Ihr Geburtsort. Viele Standesämter nehmen mittlerweile Nachbestellungen von Geburtsurkunden per E-Mail entgegen. Wir empfehlen Ihnen, eine „Internationale Geburtsurkunde“ zu beantragen. Diese Urkunde ist eine mehrsprachige Fassung der deutschen Geburtsurkunde.
Die Standard-Anfrage für eine internationale Geburtsurkunde lautet:
„Ich bitte um Ausstellung einer internationalen Geburtsurkunde für ... (Vorname(n)/Nachname), geboren am ... (Geburtsdatum) in ... (Geburtsort). Eltern: ... (Name des Vaters), geboren am ... in ... und ... (Mädchenname der Mutter) geboren am ... in ... .“
Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Namen und Ihre Postanschrift anzugeben.
Die Gebühren werden direkt vom Standesamt festgesetzt und müssen in der Regel auf ein deutsches Konto überwiesen werden. Mehr Informationen erhalten Sie entweder auf der Webseite des Standesamtes oder durch telefonische Anfrage dort.
Brasilianische Staatsangehörige und Behörden können sich auch an die brasilianischen Auslandsvertretungen in Deutschland wenden.