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Geburtsanzeige und Geburtsurkunde
In diesem Abschnitt sind Informationen zu den Unterlagen zur Geburt eines Kindes.
Eine Geburtsanzeige in Deutschland mit der Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde hat viele Vorteile, zum Beispiel, wenn der Wohnsitz des Kindes in absehbarer Zeit nach Deutschland verlegt werden soll oder auch bei der Reisepassbeantragung bei einer deutschen Auslandsvertretung außerhalb von Brasilien. Zwingend notwendig ist die Nachbeurkundung der Geburt bei deutschen Eltern, die nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden und dort ihren Aufenthalt haben, die Geburt ihres Kindes innerhalb eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anzeigen, damit die Kinder ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Es besteht grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht zur Anzeige einer im Ausland erfolgten Geburt eines/einer Deutschen oder zur Beantragung einer deutschen Geburtsurkunde, jedoch empfehlen wir Ihnen in allen Fällen eine Nachbeurkundung der Geburt.