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Namensführung (Minderjährige und Volljährige)

Wird ein Kind deutscher Eltern außerhalb Deutschlands geboren, steht die Namensführung des Kindes nach deutschem Recht nicht in jedem Fall automatisch fest, selbst wenn in der ausländischen (z.B. brasilianischen) Geburtsurkunde des Kindes bereits ein Nachname vermerkt ist.

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