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Erneuerung eines Reisepasses für Minderjährige (unter 18 Jahren)

Reisen Minderjähriger, © colourbox
Voraussetzungen
Nur deutsche Staatsangehörige können einen deutschen Reisepass beantragen.
Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier.
Hinweise zur Vorsprache
Das antragstellende Kind und dessen Sorgeberechtigte (i.d.R. die Eltern) müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen (zur Identifikation und zur Abnahme der Fingerabdrücke).
Sofern eine sorgeberechtigte Person nicht vorsprechen kann, bringen Sie bitte eine beglaubigten Zustimmungserklärung (Beglaubigung „por autenticidade“ durch brasilianisches Cartório oder durch eine deutsche Behörde, z.B. deutsche Botschaft/Generalkonsulat/Honorarkonsul) zu dem Termin mit.
Sie müssen vorab einen Termin gebucht haben (pro Personen benötigen Sie einen Termin). Sie können mehrere Dokumente für sich in einem Termin beantragen, z. B. Reisepass und Personalausweis für die selbe Person.
Es werden nur Anträge mit vollständigen Unterlagen angenommen. Wenn Sie unvollständigen Unterlagen vorlegen, ist ggfs. eine erneute Vorsprache mit Termin nötig.
Notwendige Unterlagen
Für die Antragstellung werden benötigt:
(Dokumente im ORIGINAL vorzulegen, einfache Kopien werden NICHT akzeptiert)
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, drucken Sie es aus und bringen es bereits unterschrieben zu Ihrem Termin mit.
- Biometrisch, entsprechend unserer Anforderungen.
- Nicht älter als 6 Monate.
- Brasilianer: RG (nicht älter als 10 Jahre) oder gültiger brasilianischer Reisepass
- Nicht-Brasilianer: gültige RNE/CRNM
Der Führerschein wird nicht als Ausweisdokument akzeptiert!
Wird immer benötigt!
- Falls Ihre brasilianische Geburtsurkunde nach dem 01.01.2018 ausgestellt wurde, muss sie (unabhängig vom Geburtsdatum) im Format „inteiro teor“ vorgelegt werden;
- Sollten Sie auch eine deutsche Geburtsurkunde besitzen, brauchen wir die brasilianische nicht.
WICHTIG: Die deutsche Geburtsurkunde ersetzt nicht automatisch den Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit!
Mögliche Nachweise:
- Sie sind in Deutschland geboren: Deutsche Geburtsurkunde (i.d.R. ausreichend);
- Ihr Vater oder Ihre Mutter ist in Deutschland geboren: Deutsche Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und den brasilianischen Ausländerausweis Ihres Elternteils;
- Ihre Großeltern oder frühere Generationen sind in Deutschland geboren: Staatsangehörigkeitsausweis bzw. eine Einbürgerungsurkunde...
- von Ihnen oder
- des deutschen Elternteils UND Unterlagen von b.) von Eltern oder
- des deutschen Großelternteils UND Unterlagen von b.) von Eltern und Großeltern.
Sofern Sie keine der Voraussetzungen von a.), b.) oder c.) erfüllen, so ist vor Antragstellung eine Vorprüfung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit durchzuführen!
- Aktuelle Strom-, Wasser-, Gas-, Kabel-TV-Rechnung, Mietvertrag
- Bei vorherigem Wohnsitz in Deutschland: Abmeldebescheinigung
- in brasilianischen Reais in bar oder
- per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa).
Euro-Bargeld, Schecks oder Debitkarten werden nicht akzeptiert.
Aktueller bzw. letzter deutscher vorläufiger, Reise- oder Kinderpass
Mögliche Nachweise:
- Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
- Deutsche Geburtsurkunde (von Ihnen oder Ihrem Kind)
- Deutsche Eheurkunde (sofern ein Ehename bestimmt wurde)
Sofern Sie über keinen der o.g. Nachweise verfügen, ist vor Antragstellung eine Namenserklärung oder Geburtsanzeige erforderlich.
- Brasilianer: RG (nicht älter als 10 Jahre) oder gültiger brasilianischer Reisepass
- Nicht-Brasilianer: gültige RNE/CRNM
Der Führerschein wird nicht als Ausweisdokument akzeptiert!
Falls zutreffend
- Alternativ: Heiratsurkunde(n) „com averbação“
Falls zutreffend - Wenn ein Elternteil abwesend ist:
Von deutschen Behörden oder im Cartório beglaubigte Zustimmungserklärung (im Cartório muss die Unterschrift „por autenticidade“ beglaubigt werden);
Falls zutreffend - Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat:
Nachweise, z.B. ausländische Sorgerechtsentscheidungen + von einem vereidigten Übersetzer/einer vereidigten Übersetzerin gefertigte deutsche Übersetzung
Ausnahmen bei Einbürgerung und Erklärungserwerb
Wenn Ihr Kind seit der letzten Passerneuerung seinen Namen nicht geändert hat, reicht als Nachweis der Namensführung:
- die Einbürgerungsurkunde Ihres Kindes oder
- die Urkunde über den Erwerb durch Erklärung Ihres Kindes.
Bearbeitungszeit und Gebühren
Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier.