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Arbeiten in Deutschland

Forschungsstandort Deutschland © Colourbox.de
Deutschland öffnet Arbeitsmarkt auch für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten

Am 1.3.2020 traten neue Regeln für die Einwanderung von Fachkräften in Kraft. Das neue Gesetz erweitert die Möglichkeiten für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, zum Zweck der Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu kommen. Dies gilt sowohl für Berufe mit akademischem als auch nicht-akademischem Abschluss (Ausbildung). Die Antragsteller müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sowie einen Arbeitsvertrag nachweisen, beziehungsweise letzteren in Aussicht haben.
Um ihr Visum in dieser Kategorie beantragen, benötigen Interessenten eine deutsche Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation. Diese erfolgt nur durch offizielle innerdeutsche Stellen.
Informationen zu den Verfahren sowie Unterstützung finden Sie bei dem Programm ProRecognition der deutsch-brasilianischen Handelskammer sowie auf der Webseite www.anerkennung-in-deutschland.de. Interessierte Fachkräfte sollten dieses Verfahren frühzeitig einleiten.
Hier finden Sie Informationen zum Visumverfahren (benötigte Unterlagen, Terminvereinbarung etc.).
Weitere Informationen
Arbeit, Studium und Karriere in Deutschland
Das offizielle Onlineportal für qualifizierte Arbeitskräfte, Studierende und Wissenschaftler, die in Deutschland leben und arbeiten möchten: Make it in Germany:
Informationen über die Anerkennung von Hochschulabschlüssen
Auf dieser Webseite (nur auf Deutsch) können Sie schauen, ob Ihr im Ausland erworbener Hochschulabschluss in Deutschland schon anerkannt ist: Anabin.kmk.org. Sollten Sie Ihren Abschluss in Anabin nicht finden, so kontaktieren Sie bitte die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Informationen über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen
Gebündelte Informationen finden Sie hier: Anerkennung-in-Deutschland.de
Einrichtungen, in denen man deutsche Sprachkenntnisse erwerben kann

Es gibt eine Vielzahl von Sprachschulen in Brasilien, die Deutsch-Unterricht anbieten. Im Visumverfahren und zum Teil auch schon im Anerkennungsverfahren des Berufsabschlusses müssen diese anhand von Zertifikaten nachgewiesen werden. Hier finden Sie eine Übersicht von Sprachanbietern sowie Prüfungsinstituten erhalten Sie hier.