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Aufenthalte über 90 Tage

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Ob Sie für Ihren Langzeitaufenthalt in Deutschland ein nationales Visum benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Grund Ihres Aufenthalts ab.

Wer benötigt ein Visum?

Ausländer, die einen Aufenthalt von über drei Monaten oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit planen, sind grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind Unionsbürger, EWR-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Nach der Einreise erteilt die Ausländerbehörde auf Grundlage des Visums eine Aufenthaltserlaubnis.

Brasilianische Staatsangehörige können - sofern keine Erwerbstätigkeit beabsichtigt ist - visumfrei einreisen und sich die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einholen (z.B. für Studium, Schulaustausch, Sprachkurs, Familiennachzug, Eheschließung und nachfolgender Daueraufenthalt). Dies gilt auch für folgende Staatsangehörige: Andorra, Honduras, Monaco und San Marino.

Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit als die zuvor genannten, können Sie sich hier über die Visumpflicht informieren.

Krankenversicherung im Visumverfahren

Informationen zu den Voraussetzungen für die geforderte Krankenversicherung finden Sie hier.

Welches Visum benötige ich?

Die Art des Visums hängt vom Zweck des geplanten Aufenthalts ab. Der Visa Navigator kann dabei helfen, herauszufinden, welches Visum beantragt werden muss.

Wählen Sie hier Ihren geplanten Aufenthaltszweck aus, um alle Informationen zum Antragsverfahren nachzulesen:

Erwerbstätigkeit

Bildung

Familienangelegenheiten

Wiedereinreise

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