Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visum für Personalaustausch/ICT
Allgemeine Informationen
Es wird zwischen zwei Visaarten unterschieden:
Visum für Internationalen Personalaustausch
Arbeitsleistung für den Arbeitgeber im Heimatland und Entlohnung durch den entsendenden Betrieb im Heimatland - Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Beschäftigungsverordnung (BeschV) ist, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Weisung ihres Arbeitgebers ins Bundesgebiet begeben, um hier zu arbeiten.
Dabei ist entscheidend, dass
- die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation besitzt (muss nicht in Deutschland anerkannt sein) und
- als qualifizierte Fachkraft im Rahmen des Personalaustausches innerhalb eines international tätigen Unternehmens oder Konzerns in Deutschland tätig werden soll. (nicht zwingend „gegenseitiger“ Austausch)
- Mitarbeit an einem Auslandsprojekt im Bundesgebiet
Visum als ICT-Karte (Inter Corporate Transfer)
Diese kann auch bei Abschluss eines inländischen Arbeitsvertrages und gleichzeitigem Ruhen des ausländischen Arbeitsverhältnisses erteilt werden.
Ausschließlich Führungskräfte, Spezialistinnen bzw. Spezialisten und Trainees können eine ICT-Karte erhalten!
- Führungskräfte haben leitende Funktion. Sie sind mit der Leitung und Steuerung des Unternehmens oder Unternehmensteils in Deutschland oder einer Abteilung oder Unterabteilung betraut.
- Spezialistinnen und Spezialisten müssen spezielle Fachkenntnisse haben, die für das inländische Unternehmen oder den inländischen Unternehmensteil wesentlich sind. Außerdem müssen sie über eine hohe Qualifikation und angemessene Berufserfahrung verfügen.
- Trainees müssen einen Hochschulabschluss nachweisen können. Sie absolvieren ein Trainee-Programm, für das sie entlohnt werden und das ihrer beruflichen Entwicklung oder Fortbildung dient.
Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original plus einen Satz Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze in der unten genannten Reihenfolge.
Bitte die eingereichten Unterlagen NICHT tackern!
In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.
Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.
Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier
Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
Besitzen Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit?
Wenn Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, stellen Sie uns bitte Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro National De Estrangerios (RNE)“ zur Verfügung.
Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.
Bitte unterschreiben Sie Folgende Belehrung und bringen das Original zum Termin mit:
Bitte lassen Sie dieses Formular von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber ausfüllen.
Formular: hier herunterladen
Zusatzblatt B zur „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
Bitte stellen Sie uns Ihren Lebenslauf in englischer oder deutscher Sprache zur Verfügung.
Sollten Sie eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit haben, so können Sie diese ebenfalls einreichen.
Personen mit gesetzlichem Krankenversicherungsschutz sind ab dem ersten Arbeitstag ausreichend versichert. Bitte legen Sie über den gesetzlichen Versicherungsschutz einen Nachweis vor.
Sollten Sie vor dem Beginn des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes einreisen, so muss eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Wenn ein langer oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, können manche Reisekrankenversicherungen in Ihren Bedingungen den Versicherungsschutz ausschließen. Auch bei einer „Incoming“- Versicherung kann diese Einschränkung bestehen, daher achten Sie bitte auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Ihrer Zusatzversicherung. Weitere Informationen hier.
Sollte es sich um einen Personalaustausch handeln legen Sie zudem vor:
Die Übersetzung Ihres Hochschulabschlusses muss durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer erfolgen.
Dieses Dokument kann z.B. die Abschlussurkunde Ihres Studiengangs sein. Sofern Sie Ihren Abschluss an einer Hochschule außerhalb Deutschlands erworben haben, müssen der Abschluss und die Hochschule anerkannt sein. Weitere Informationen finden Sie bei den erforderlichen Unterlagen „Anerkennung des Hochschulabschlusses (anabin)“ und „Anerkennung der Hochschule (anabin)“.
Bitte beachten Sie, dass zur Verwendung brasilianischer Dokumente eine Apostille notwendig ist. Diese bestätigt den inländischen Behörden, dass die Urkunde tatsächlich durch eine offizielle brasilianischer Stelle ausgestellt wurde.
Weitere Informationen zu Apostille
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
Gebühren
Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier