Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Ghettorenten

Artikel

„Ghettorenten“ – Nach Gesetzesänderung rückwirkende Zahlung ab 01.07.1997 möglich.

Durch eine Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) ist die Rechtsstellung der Berechtigten verbessert worden. Mit der Änderung wurde die Möglichkeit geschaffen, bei Vorliegen der Voraussetzungen die Renten nunmehr rückwirkend ab dem 01.07.1997 zu erhalten. Für Berechtigte, die bereits eine Rente erhalten, kann eine Neufeststellung des Anspruchs erfolgen. Diese Personen werden direkt von der deutschen Rentenversicherung (DRV) kontaktiert und müssen nicht selbst aktiv werden.

Einen Frage- und Antwortkatalog zum Thema finden Sie anbei.

Für weitere Informationen können Sie sich gern an die für Ihren Wohnort zuständige Auslandsvertretung wenden.

FAQ Ghettorenten

nach oben