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Entschädigungsleistungen für im Kindesalter Verfolgte

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Am 01.01.2015 trat eine Vereinbarung der Jewish Claims Conference mit der Bundesregierung in Kraft, nach der ab dem 01.01.1928 geborene Personen jüdischen Glaubens, die im Kindesalter unter Verfolgung durch die Nationalsozialisten litten („Child Survivors“), eine Einmalzahlung in Höhe von 2.500 € für medizinische oder psychologische Behandlung erhalten können.

Einzelheiten zum Antragsverfahren finden Sie unter folgendem Link der JCC und ggf. bei der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung.

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