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Beitragserstattung

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Wenn Sie nur für einige Zeit in Deutschland gearbeitet und Beiträge gezahlt haben und nun nach Brasilien zurückgekehrt sind, möchten Sie sich vielleicht Ihre deutschen Beiträge erstatten lassen.

Durch eine Beitragserstattung wird das Versicherungsverhältnis völlständig aufgelöst. Das soll dem Grundgedanken nach aber nur geschehen, wenn Sie sich weit vom Wirkungskreis der deutschen Rentenversicherung entfernt haben oder aus Ihren Beiträgen keine Ansprüche ableiten können.

Sie können eine Erstattung beantragen, wenn Sie

  • aus der deutschen Versicherungspflicht ausgeschieden sind,
  • sich in Deutschland nicht freiwillig versichern können und
  • wenn seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht mindestens 24 Monate vergangen sind.

Die Wartefrist von mindestens 24 Kalendermonaten muss eingehalten werden. Es darf auch nicht inzwischen erneut Versicherungspflicht eingetreten sein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung (in einfacher deutscher Sprache) und in der deutschsprachigen Broschüre „Beitragserstattung“ der Deutschen Rentenversicherung, die Sie sich von der Webseite herunterladen können.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Antragstellung aus dem Ausland die bereitgestellten zweisprachigen Antragsformulare verwenden.

Das Formular „V0901 - Antrag auf Beitragserstattung bei Aufenthalt im Ausland“ sowie Erläuterungen (V0910) finden Sie ebenfalls auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung. Das Formular gibt es in den Sprachkombinationen Deutsch-Englisch und Deutsch-Französisch.

In jedem Fall ist ein amtlich bestätigter Nachweis über Ihre Staatsangehörigkeit oder eine Bestätigung Ihrer Staatsangehörigkeit durch eine amtliche Stelle in Brasilien (zum Beispiel alle Behörden, u.a. auch die Rentenversicherungsträger, Notarinnen und Notare, Banken, Krankenhäuser, Rotes Kreuz, im Ausnahmefall auch die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland) erforderlich (im Formular V901 enthalten). Außerdem ist in diesem zweisprachigen Antragsformular eine Zahlungserklärung enthalten, die für die Überweisung der Erstattungsbeträge ins Ausland unbedingt benötigt wird.

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