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Bundestagswahl 2025
Hier finden Sie Informationen zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, die am 23.02.2025 stattfindet.
Termin und Wahlbekanntmachung
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahlbekanntmachung für Deutsche im Ausland finden Sie hier.
Wer kann wählen?
Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen an der Bundestagswahl teilnehmen. Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.
Aufgrund der Entfernung zu Deutschland und der langen Postlaufzeiten, gestaltet sich die praktische Teilnahme aber oft schwierig. Die Auslandsvertretungen in Brasilien möchten alles tun, um die Wahlberechtigten bei der rechtzeitigen Stimmabgabe zu unterstützen.
Eintragung in das Wählerverzeichnis
Keine Antragstellung mehr möglich!
Im Ausland lebende Deutsche ohne festen Wohnsitz in Deutschland können den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nicht mehr stellen. Die Antragsfrist endete am 2. Februar 2025. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Antragsfrist ohne Verschulden versäumt wurde (§ 25 Absatz 2 Ziffer 1 Bundeswahlordnung).
Wie kommen die Briefwahlunterlagen nach Brasilien?
Die Briefwahlunterlagen werden von Ihrer zuständigen Gemeindebehörde an Ihre Postanschrift in Brasilien übersandt.
Auf dem Antrag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis konnten Sie unter Ziffer 11 aber auch eine andere Versandanschrift als Ihre Wohnanschrift in Brasilien angeben.
Aufgrund der kurzen Fristen wird die Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs der für Sie zuständigen Auslandsvertretung in Brasilien angeboten. Allerdings ist der Kurierweg (wöchentliche Absendung, exakte Kurierlaufzeit bis Berlin variiert) nicht notwendigerweise schneller als der gewöhnliche Postweg (z.B. als ein privater Kurierdienst auf eigene Kosten). Die Entscheidung, den Kurierweg mitzubenutzen oder nicht, liegt allein bei Ihnen.
Bitte beachten Sie dabei: Wenn Sie die Übersendung der Wahlunterlagen an die Auslandsvertretung wünschen, müssen Sie Ihr Wahlamt entsprechend informieren (Details hierzu finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin unter Nutzung des amtlichen Kurierwegs, siehe Link oben).
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Auslandsvertretung Ihre Briefwahlunterlagen lediglich zur Abholung bereitlegt, jedoch nicht innerhalb Brasiliens an Sie weiterleitet. Die Briefwahlunterlagen können nur von Ihnen persönlich abgeholt werden. Eine Abholung durch einen Dritten mit Vollmacht ist nicht möglich. Bitte bringen Sie zur Abholung ein gültiges Ausweisdokument mit.
Für die Abholung von Briefwahlunterlagen, die vom Wahlamt für Sie an die für Sie zuständige Auslandsvertretung übermittelt werden, ist es notwendig, dass Sie uns zuvor Ihre Kontaktdaten (E-Mail und Telefon) mitteilen. Benutzen Sie hierfür bitte das entsprechende Kontaktformular:
Generalkonsulat Rio de Janeiro
Wann kommen die Briefwahlunterlagen aus Deutschland an?
Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten im Ausland wird ab dem 19. Tag vor der Wahl, d.h. ab Dienstag, 4. Februar 2025, erfolgen. Erst dann stehen die endgültig zugelassenen Wahlvorschläge fest und die Stimmzettel können gedruckt werden. Einige Landeswahlleiterinnen und Landeswahlleiter rechnen mit einem deutlich späteren Versand der Briefwahlunterlagen - so z.B. für das Land Berlin ab dem 10. Februar 2025.
Sobald Ihre Briefwahlunterlagen bei uns eingegangen sind, werden wir Sie per E-Mail kontaktieren. Bitte kontrollieren Sie deshalb ab sofort täglich Ihr E-Mail-Postfach (auch den Spam-/Junk-Ordner!).
Es wird in diesem Fall sehr kurzfristig erforderlich sein, dass Sie die Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen, um Sie auszufüllen und zurück zum Wahlamt zu versenden oder bei der Auslandsvertretung abzugeben.
Rücksendung der Wahlunterlagen nach Deutschland (Sonderkuriere)
Die Auslandsvertretungen in Brasilien bieten für den Versand von Wahlunterlagen nach Deutschland zusätzlich die Mitnutzung von Sonderkurieren an. Sie können die Unterlagen persönlich während der Öffnungszeiten abgeben oder per Post innerhalb Brasiliens übersenden. Die postalische Lieferung sollte möglichst erkennen lassen, dass es sich um Wahlunterlagen handelt. Es werden seitens der Auslandsvertretungen keine Bestätigungen über eingegangene Wahlunterlagen versandt, entsprechende Nachfragen werden nicht beantwortet. Die Wahlbriefe müssen bis zu folgenden Stichtagen an den jeweiligen Auslandsvertretungen postalisch eingehen oder persönlich abgegeben werden, um für die Sonderkuriere nach Berlin berücksichtigt werden zu können:
Botschaft Brasília
Annahmeschluss: Mittwoch, 19.02.2025, 16:00 Uhr
Anschrift und Öffnungszeiten (abweichende Öffnungszeiten für die Abgabe der Briefwahlunterlagen: Montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:00 Uhr, freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr)
Generalkonsulat Porto Alegre
Annahmeschluss: Mittwoch, 19.02.2025, 16:00 Uhr
Generalkonsulat Recife
Annahmeschluss: Mittwoch, 19.02.2025, 13:00 Uhr
Generalkonsulat Rio de Janeiro
Annahmeschluss: Mittwoch, 19.02.2025, 16:00 Uhr
Generalkonsulat São Paulo
Annahmeschluss: Donnerstag, 20.02.2025, 14:00 Uhr
Anschrift und Öffnungszeiten (abweichende Öffnungszeiten für die Abgabe der Briefwahlunterlagen: Montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:00 Uhr, freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr)
Wahlunterlagen können nicht bei den deutschen Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln eingereicht werden.
Zu spät eingehende Wahlunterlagen können für die Sonderkuriere nicht berücksichtigt werden und werden mit dem nächsten regulären Kurier der Auslandsvertretung nach Deutschland übermittelt.
Haftungsausschluss
Bei jeder Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs ist die Haftung des Auswärtigen Amts für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Eine Nachverfolgung ist nicht möglich. Entsprechende Nachfragen oder Beschwerden werden vom Auswärtigen Amt nicht beantwortet.
Der Kurierweg ist nicht unbedingt schneller als kommerzielle Post- oder Kurierdienste. Die Entscheidung den Kurierweg mitzubenutzen oder nicht, liegt daher alleine bei Ihnen.
Für eine Teilnahme an der Bundestagswahl wird empfohlen, alle privaten Möglichkeiten der Mitnahme von Wahlunterlagen zu prüfen.