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Ausbleiben von Rentenzahlungen/Adressen - und Kontoänderungen

Artikel

Ihre Rentenzahlung ist nicht eingegangen bzw. Ihr Scheck nicht angekommen? Hier finden Sie Informationen, welche Schritte Sie nun einleiten müssen.

Renten-Service der Deutschen Post

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Renten, Rentenabfindungen und Beitragserstattungen durch den Renten-Service der Deutschen Post aus. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Renten-Service der Deutschen Post und der Deutschen Rentenversicherung.

Die Rentenzahlung erfolgt am jeweils letzten Bankarbeitstag eines Monats und muss durch die Konto führende Bank bis zum Ende dieses Tages (23:59 Uhr) dem Konto gutgeschrieben werden.

Was muss ich tun, wenn ich eine Rentenzahlung nicht erhalten habe?

Sollte die Gutschrift bis zu dem o.a. Termin nicht erfolgt sein, müssen Sie dies bitte schriftlich unter Angabe Ihrer Postrentennummer der auszahlenden Behörde mitteilen. Außerdem geben Sie bitte möglichst genau an, für welchen Monat Ihnen die Rente fehlt.

Kontaktdaten

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin

In dringenden Fällen können Sie den Renten-Service auch telefonisch informieren: 0049-221-5692-777

Adressen- und Kontoänderungen

Wenn Sie umgezogen sind oder sich Ihre Kontonummer geändert hat, melden Sie diese Informationen ebenfalls unverzüglich dem Renten-Service. Weitere Informationen sowie die Formulare finden Sie auf den Webseiten des Renten-Service der Deutschen Post und der Deutschen Rentenversicherung.

Was muss ich tun, wenn ich einen Scheck nicht erhalten habe?

Wenn Sie Ihre Rente per Scheckzahlung an Ihre Anschrift erhalten, kann es vorkommen, dass der Rentenscheck verspätet oder überhaupt nicht eingeht. In diesem Fall bitten wir zu beachten, dass sich die Zustellung des Schecks aus technischen Gründen verzögern kann. Deshalb empfehlen wir, mit Anfragen an den Renten-Service bis zum 20. Tag des laufenden Monats zu warten. Ist der Scheck bis dahin nicht eingegangen, kontaktieren Sie bitte den Renten-Service (Kontaktdaten s.o.).

Wiedergutmachung

Wenn Sie eine Wiedergutmachungsrente erhalten, dann ist der Renten-Service für Sie nicht zuständig.

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Amt für Wiedergutmachung.

Geben Sie jeweils Ihre Rentennummer (zu finden auf dem Rentnerausweis) sowie den Monat, für den die Zahlung ausgeblieben ist, an.

Wenn Sie umgezogen sind oder sich Ihre Kontonummer geändert hat, melden Sie diese Informationen ebenfalls unverzüglich dem zuständigen Amt für Wiedergutmachung.

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