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Notarielle Beurkundung
Die Beurkundung ist die „stärkere“ Form bei der Vornahme von Rechtsgeschäften. Auch bei der Beurkundung bestätigt der Konsularbeamte die Identität des Erklärenden, zusätzlich ist er (wie ein deutscher Notar) verpflichtet, den Unterzeichnenden über die rechtliche Bedeutung und die Konsequenzen seiner Erklärung zu belehren.
Einige Beispiele für zu beurkundende Rechtsgeschäfte sind:
- Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
- Unterhaltsverpflichtung
Für die Ausstellung einer notariellen Urkunde verwenden Sie bitte das Kontaktformular
Anschließend wird die Beurkundung aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben von der Auslandsvertretung vorbereitet, in manchen Fällen (aber nicht notwendigerweise) anhand des Entwurfs eines deutschen Notars oder Rechtsanwalts und kann nur nach vorheriger Terminabsprache vorgenommen werden.