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Beglaubigungen von Fotokopien

Artikel

Notwendige Unterlagen

  • das Original, von dem eine Kopiebeglaubigung angefertigt werden soll
  • die von Ihnen benötigte Anzahl einfacher Kopien des Originals

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach Ziffer 5.1.3. des Gebühren- und Auslagenverzeichnis zur Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts (AABGebV) und beträgt für jede Kopie zwischen 24,59 Euro und 27,16 Euro.

Soweit glaubhaft gemacht werden kann, dass die beglaubigten Fotokopien für ein Studium (Studenten und Studienbewerber) oder in Wiedergutmachungs- oder Rentenangelegenheiten benötigt werden, ist dieser Service gebührenfrei.

Die Gebühr ist bar in brasilianischen Reais oder bei persönlicher Vorsprache in einem Generalkonsulat auch per internationaler Kreditkarte (Master- oder Visa-Card) in Euro zu entrichten. Euro-Bargeld, Debitkarten, PIX und Schecks werden nicht akzeptiert.

Terminvereinbarung

Nachdem Sie alles beisammen haben, bitte vereinbarem Sie einen Termin. Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier

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