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Geburt eines Kindes in Deutschland

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Beschaffung einer Geburtsurkunde für in Deutschland geborene Personen

Geburtsurkunden werden in Deutschland von dem Standesamt des Ortes ausgestellt, an dem eine Person geboren ist. Zur Beschaffung einer Geburtsurkunde aus Deutschland müssen Sie sich deshalb an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt wenden. Register für eingemeindete Ortsteile werden in der Regel vom Standesamt der übergeordneten Gemeinde aufbewahrt.

Die Anschrift des zuständigen Standesamtes können Sie finden, indem Sie im Internet mit folgenden Suchbegriffen arbeiten: Standesamt + Ihr Geburtsort. Viele Standesämter nehmen mittlerweile Nachbestellungen von Geburtsurkunden per E-Mail entgegen. Wir empfehlen Ihnen, eine „Internationale Geburtsurkunde“ zu beantragen. Diese Urkunde ist eine mehrsprachige Fassung der deutschen Geburtsurkunde.

Die Standard-Anfrage für eine internationale Geburtsurkunde lautet:

„Ich bitte um Ausstellung einer internationalen Geburtsurkunde für ... (Vorname(n)/Nachname), geboren am ... (Geburtsdatum) in ... (Geburtsort). Eltern: ... (Name des Vaters), geboren am ... in ... und ... (Mädchenname der Mutter) geboren am ... in ... .“
Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Namen und Ihre Postanschrift anzugeben.
Die Gebühren werden direkt vom Standesamt festgesetzt und müssen in der Regel auf ein deutsches Konto überwiesen werden. Mehr Informationen erhalten Sie entweder auf der Webseite des Standesamtes oder durch telefonische Anfrage dort.

Brasilianische Staatsangehörige und Behörden können sich auch an die brasilianischen Auslandsvertretungen in Deutschland wenden.

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