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Ermessenseinbürgerung beantragen (§14 StAG)

Artigo

Ermessenseinbürgerung - Was ist das?

Sie leben im Ausland und möchten die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund Ihrer sehr engen Bindungen an Deutschland und/oder meiner deutschen Familienangehörigen erwerben, da Sie z. B. mit Ihrer deutschen Partnerin aufgrund einer beruflichen Entsendung ihres deutschen Arbeitgebers im Ausland leben.

oder

Sie gehören zu den Personengruppen, die vor dem 24.05.1949 geboren wurden und die aufgrund der damaligen geschlechterspezifischen Ungleichbehandlung im Staatsangehörigkeitsgesetz die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erworben haben, und ihre Abkömmlinge. Für Sie besteht weiterhin die Möglichkeit einer Einbürgerung aus dem Ausland.

Voraussetzungen sind unter anderem sehr enge Bindungen an Deutschland und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, Unterhaltsfähigkeit und Straffreiheit.

Weitere Informationen (u.a. zur Miteinbürgerung minderjähriger Kinder, Beibehaltung der derzeitigen Staatsangehörigkeit) finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts (BVA).

Einen Anspruch auf Einbürgerung gibt es nicht. Die Entscheidung über den Antrag liegt im Ermessen des BVA.

Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung??

Für Anträge aus dem Ausland ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Sie können Ihren Antrag über die Generalkonsulate oder Honorarkonsuln in Brasilien einreichen.

  1. Lesen Sie die Informationen des BVA zum Ablauf und zu den benötigten Unterlagen.
  2. Stellen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen.
  3. Sollten Ihnen Dokumente fehlen, beantragen Sie diese bitte bei den entsprechenden Stellen.
    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Nachforschungen und Beschaffungen von weiteren Dokumenten in Ihrer Verantwortung liegen. Das Generalkonsulat kann diese nicht für Sie durchführen.
  4. Fertigen Sie von ausländischen Unterlagen beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche an.
    Hinweis: Englisch-sprachige Urkunden brauchen keine Übersetzung.
  5. Füllen Sie die Antragsformulare vollständig und alle erforderlichen Anlagen VA (für alle Vorfahren) vollständig aus.
    Alle Antragsteller müssen einen eigenen Antrag EB ausfüllen und unterschreiben. Für Kinder unter 16 Jahren müssen alle Sorgeberechtigten den Antrag EB_K unterschreiben.
    Hinweis: Formulare müssen auf Deutsch ausgefüllt werden.

Wie stelle ich meinen Antrag?

Persönliche Abgabe

Vereinbaren Sie online einen Termin für den Bereich Staatsangehörigkeit und bringen Sie zu Ihrem Termin.

Form der Unterlagen: Die Antragsunterlagen (auch die Übersetzungen) sind entweder im Original + einer einfachen Kopie ODER als beglaubigte Kopie + einer einfachen Kopie vorzulegen.

Die einfachen Kopien werden an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet.

ODER

Postalische Abgabe

Senden Sie Ihren vollständigen Antrag per Post an das BVA:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Form der Unterlagen: Senden Sie die Antragsunterlagen (auch die Übersetzungen) als beglaubigte Kopien.

Hinweis: Sie brauchen keine Apostillen. Ihr Antrag kann nicht per E-Mail eingereicht werden.

Datenschutzrechtliche Hinweise in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier.

Muss ich die Urkunde aufbewahren?

Sie sollten Ihre Einbürgerungsurkunde gut und sicher aufbewahren, denn diese Urkunde ist in der Zukunft Ihr Nachweis, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Sie und ggf. Ihre Abkömmlinge benötigen diese für die Beantragung von Reisepässen, Namenserklärungen oder Geburtsbeurkundungen. Eine Neuausstellung dieser Urkunde ist nicht möglich und sie müssten ggf. ein zeitaufwendiges Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren durchlaufen.

Auf Reisen brauchen Sie Ihre Urkunde nicht mitnehmen. Allerdings ist es empfehlenswert, Sie für den Fall eines eventuellen Passverlusts neben einer beglaubigten Kopie Ihres Passes auch eine beglaubigte Kopie der Urkunde mit sich zu führen.


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