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Alle Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Der Mandant kommt für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem erteilten Mandat selbst auf.

1. Es besteht grundsätzlich Anwaltszwang (brasilianische Verfassung [§ 133] und brasilianische ZPO [Art. 36 des Código de Processo Civil). Ausnahmen: Bei Prozessen mit einem Streitwert von weniger als 40 Mindestgehältern und lediglich beim Kleingericht (Juizado Especial) müssen Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte nicht hinzugezogen werden, soweit keine Berufung notwendig ist. 

Jeder Anwalt bzw. jede Anwältin muss eine eingeschriebene Mitgliedschaft im "Ordem dos Advogados do Brasil" OAB (entspricht deutscher Bundesrechtsanwaltskammer) haben, kann jedoch in ganz Brasilien vor allen Instanzen in Rechtsangelegenheiten jeder Art tätig werden. 

Die OAB gibt eine Liste von Honorarsätzen heraus. Es ist allerdings auch üblich, Stundensätze und Honorar nach Streitwert festzulegen. Auch Erfolgshonorare können gefordert werden. 

Die Bestellung eines Pflichtverteidigers bzw. einer Pflichtverteidigerin ("Defensoria Pública") für mittellose Angeklagte ist in der brasilianischen Verfassung [§ 133-135] garantiert. Kostenlose Beratung gewähren die "Serviços de Assistência Judiciária" der Rechtsfakultäten. Für bestimmte Rechtsangelegenheiten kann Mittellosen in erster Instanz auch Befreiung von den Prozesskosten ("Assistência Judiciária gratuíta") gewährt werden.

2. Notariatstätigkeiten (hier bekannt als "Tabelião", "Cartório de Notas") sind grundsätzlich im Brasilianischen Bürgerlichen Gesetzbuch (Código Civil Brasileiro) und zusätzlich auf Bundesstaats-Ebenen geregelt. Für bestimmte, im Código Civil abschließend aufgeführte Rechtsgeschäfte besteht Notarzwang. Die Aufgaben des brasilianischen Notariats entsprechen nicht in jeder Hinsicht denen eines deutschen Notars oder einer deutschen Notarin. 

3. Steuerberatende im deutschen Sinne gibt es in Brasilien nicht, jedoch auf Steuerrecht spezialisierte Anwaltskanzleien sowie Buchhalterinnen und Buchhalter bzw. Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen (Auditores Independentes), die auch Steuerberatung übernehmen.
Die Telefon-/Telefaxvorwahl für Brasilien ist 00 + 55 + (Ortsvorwahl) + Telefonnummer

Haftungsausschluss:
Diese Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die dem Generalkonsulat zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwältinnen und Anwälte sowie sonstiger Rechtsbeistände erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant bzw. die Mandantin für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang selbst aufzukommen. 

Die Benennung der Anwältinnen und Anwälte erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Informationen zu Fachrichtungen und Korrespondenzsprachen der Anwältinnen und Anwälte stammen von diesen selbst und können durch das Generalkonsulat nicht garantiert werden. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

Verwendete Abkürzungen:

Fachrichtungen:

  • FamR = Familienrecht (z. B. Kindesentziehung, Ehescheidungen, Sorgerecht etc.)
  • MigR = Einwanderungs- und Migrationsrecht, Niederlassungsrecht
  • SozR = Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
  • SteuerR = Steuerrecht
  • StR = Strafrecht
  • WiR = Wirtschaftsrecht (Gesellschafts- und Handelsrecht, Insolvenzrecht, Kartellrecht, gewerblicher
  • Rechtsschutz [Patente, Warenzeichen, Urheberrecht], Seerecht)
  • ZivR = Zivilrecht (z. B. allgemeine Anwaltstätigkeiten, Erbrecht, Immobilienrecht)
  • Zoll = Zollangelegenheiten

Korrespondenzsprachen:

  • dt: Deutsch
  • en: Englisch
  • es: Spanisch
  • fr: Französisch
  • it: Italienisch
  • ja: Japanisch
  • pt: Portugiesisch

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