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Visum zum Schüleraustausch/dem regulären Schulbesuch

Artikel

Hier finden Sie Informationen zum Visum für einen Schulaustausch.

Grundsätzliche Hinweise

Bei Einreise nach Deutschland benötigen brasilianische Staatsangehörige zum Schüleraustausch/Schulbesuch grundsätzlich kein Visum.
Achtung: Ein Schüleraustausch liegt vor:

  • Bei einem zusammenhängenden längeren Aufenthalt von ausländischen Schüler*Innen im Bundesgebiet, oder wenn Schüler*Innen ausländische Austauschpartner*Innen zugewiesen bekommen, bei deren Familien sie während des späteren oder früheren Aufenthaltes im Gastland untergebracht sind.

Eine Aufenthaltserlaubnis zum regulären Schulbesuch, also dem Schulbesuch in Deutschland ohne Schüleraustauschcharakter, kann ebenfalls erteilt werden. Es wird empfohlen, ein Visum zum regulären Schulbesuch vor der Einreise nach Deutschland zu beantragen, da bei visumsfreier Einreise das Risiko besteht, von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland keine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, und Deutschland nach Ablauf von drei Monaten wieder verlassen zu müssen.
Sollte die visumsfreie Einreise von brasilianischen Staatsangehörigen nach Deutschland über Drittländer stattfinden, müssen Sie vorab in Erfahrung bringen, ob Sie für dieses Drittland ein gesondertes Einreisevisum benötigen.
Die erforderliche Aufenthaltserlaubnis ist nach Einreise innerhalb von 90 Tagen bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
Die für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Dokumente entsprechen in der Regel den Unterlagen die zur Beantragung eines Visums erforderlich sind (siehe Antragsunterlagen).

Allgemeine Informationen

Es können sowohl Visa zum Besuch einer Schule in Deutschland (entweder ein Schulhalbjahr oder ein ganzes Schuljahr) oder Visa im Rahmen eines offiziellen Schüleraustausches s Ist ein regulärer Schulbesuch (ohne Austauschprogramm) geplant, so muss die Schule in Deutschland einen internationalen Charakter haben. Letzteres kann unter anderem durch eine Zusammensetzung von Schüler*innen verschiedener Nationalitäten, oder durch die Ausgabe internationaler/binationaler Schulabschlüsse belegt werden.
Die Altersgrenze liegt im Regelfall bei 18 Jahren, ist der/die Antragstellende jünger, so ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich.
Die Auslandsvertretung stellt beim Schüleraustausch ein sogenanntes nationales Visum aus, das in der Regel 90 Tage lang gültig ist. Innerhalb des im Visumetikett aufgeführten Zeitraumes können Sie nach Deutschland reisen (Durchreise durch die Schengener Staaten ist möglich) und müssen sich unmittelbar nach der Einreise bei der für Ihren neuen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anmelden. Dort wird das Visum nach erneuter Prüfung in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt.
Abweichend davon können nationale Visa für den Schüleraustausch mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als 90 Tagen (bis max. einem Jahr) versehen werden, wenn es sich um einen Schüleraustausch handelt, der von einer anerkannten Austauschorganisation vermittelt wurde, die Mitglied des AJA (s.u.) ist und die Austauschorganisation sich zur Übernahme aller Kosten nach §§66-68 AufenthG verpflichtet hat.
Derzeit gehören dem AJA folgende Austauschorganisationen an:

  • AFS Interkulturelle Begegnungen
  • Deutsches Komitee Youth for Understanding e.V.
  • Experiment e.V.
  • Open Door International e. V.
  • Partnership International e. V
  • Rotary Jugenddienst Deutschland e.V

Die vorzulegenden Unterlagen für ein Visum zum regulären Schulbesuch in Deutschland sind analog zum Visum zum Schüleraustausch.
Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf Erteilung eines Visums zum Zwecke eines Schüleraustausches/eines Schülerbesuchs besteht. Die Auslandsvertretungen und die involvierten Behörden in Deutschland prüfen in jedem Einzelfall anhand der vorgelegten Unterlagen, ob die Erteilung des beantragten Visums in Frage kommt.

Hinweise zur Antragstellung

Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen die Antragsteller alleine unterschreiben – sollten die Sorgeberechtigen, im Regelfall die Eltern, den Visumsantrag bei Antragstellung nicht mit unterzeichnen, ist allerdings die Vorlage einer Reiseerlaubnis der Eltern erforderlich – auch bei Ausreise aus Brasilien gegenüber den brasilianischen Grenzbeamten.
Für Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann es erforderlich sein, dass in Deutschland ein Bevollmächtigter benannt werden muss, da noch keine vollständige Rechts- und Geschäftsfähigkeit besteht. In der Regel wird dies von der Gastfamilie übernommen.
Ein nach Antragstellung erfolgter Wechsel der Gastfamilie ist unverzüglich der Visastelle anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original mit einem Satz einfacher Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze (Origibal + einmal Kopien) in der unten genannten Reihenfolge.

Bitte die eingereichten Unterlagen NICHT tackern!

In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.

Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.

Zum Formular

Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Besitzen Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit?

Wenn Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, stellen Sie uns bitte Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro National De Estrangerios (RNE)“ zur Verfügung.

Bitte legen Sie das Original und eine einfache Kopie (!) vor.

Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.

Bestätigung der aufnehmenden Gastschule, dass der Austauschschüler dort am Schulbetrieb teilnehmen darf.

Falls der Austausch nicht über eine Schüleraustauschorganisation abgewickelt wird, ist auch eine Zustimmungserklärung der bisherigen Schule vorzulegen. Aus dieser Erklärung muss hervorgehen, dass die Schule den Austausch befürwortet und bestätigt, dass der Schüler nach Beendigung des Austauschs in die alte Schule zurückkehren kann, ohne ein Schuljahr zu verlieren (auf Deutsch oder mit deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers).

Nachweis der aufnehmenden Gastfamilie mit Namen, Anschrift und Telefonnummer.

Finanzierungsnachweis in Form einer förmliche Verpflichtungserklärung der Gasteltern, unterschrieben in der Ausländerbehörde vor Ort, oder einer schriftlichen Erklärung der Schüleraustauschorganisation, in der diese sich verpflichtet, den Lebensunterhalt des Austauschschülers zu gewährleisten.

Krankenversicherungsnachweis: nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000€ oder 50.000 USD vorlegen, sofern nicht bereits erfolgt.

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Gebühren

Für Minderjährige beträgt die Gebühr für ein nationales Visum 30 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier​​​​​​​

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